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Täter-Opfer-Ausgleich / Tatausgleich
Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Geschädigte und Beschuldigte eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines allparteilichen Dritten eine befriedende Regelung von Konflikten herbeizuführen.
Geschädigten helfen wir, individuelle Bedürfnisse von der Tatverarbeitung bis zu einer Wiedergutmachung zu klären und dem Beschuldigten gegenüber geltend zu machen.
Beschuldigte unterstützen wir bei ihrem Bemühen um Klärung und Wiedergutmachung.
„Tat-Ausgleich“ ist ein Angebot der Jugendhilfe zur Unterstützung bei der Schlichtung von Konflikten an denen strafunmündige Kinder im Alter von 12 bis 13 Jahren oder Schüler der Berliner Schulen im Alter von 12 bis 21 Jahren beteiligt sind.
Hierbei bieten professionelle Konfliktvermittler/-innen der Integrationshilfe bei Auseinandersetzungen, die über „normale Alltagskonflikte“ hinausgehen, Schlichtungen zwischen den Konfliktparteien an.
Bei Konflikten in der Schule oder auf dem Schulweg vermitteln sie, auf Anregung von Eltern, Lehrern, Erziehern oder Schülern, zwischen den Parteien.
Bei Konflikten außerhalb der Schule, an denen strafunmündige Kinder beteiligt sind, können z.B. Jugendamtsmitarbeiter/-innen oder Eltern einen Tat-Ausgleich anregen.