Unbegleitete minderjährige Asylsuchende

Ca. 90-95% der Flüchtlingskinder kommen mit ihren Eltern nach Deutschland. Die anderen gelten als „unbegleitete minderjährige Asylsuchende“ (UMA). Ende 2014 befanden sich bundesweit rund 7500 UMA in Obhut der Jugendämter; rund 10.500 wurden in Anschlusshilfen betreut; insgesamt befanden sich 18.000 UMA in Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Prognosen gehen von steigenden Zahlen aus.

Nach geltender Rechtslage ist das Jugendamt am Ort der Feststellung der Einreise verpflichtet die UMA vorläufig in Obhut zu nehmen. Es ist ihre Aufgabe die UMA kind- bzw. jugendgerecht und umfassend versorgt unterzubringen, die Minderjährigkeit qualifiziert feststellen zu lassen, das Kindeswohl zu wahren und innerhalb von 7 Werktagen einen Vormund zu bestellen. Die landesinterne und Deutschland weite Verteilung der UMA erfolgt nach Maßgabe von Kindeswohl und Kindeswille. In einem Clearingverfahren werden Inobhutnahme und Anschlusshilfen durch das Zuweisungsjugendamt geregelt.

Einrichtungen zum Schwerpunkt "Unbegleitete minderjährige Ausländer"

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