125 Jahre EJF – 125 Jahre soziale Arbeit

Chronik

1894 - 1900

Sorge um vernachlässigte Kinder – die Gründung des Rettungshausverbandes

Am Anfang war die Not: In Armut, sich selbst überlassen, ohne jegliche Unterstützung – in dieser Situation befanden sich viele Kinder und Jugendliche im späten 19. Jahrhundert.

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Mit dem starken Bevölkerungswachstum und dem Übergang von der agrarischen zur industriellen Produktionsweise entstand eine abhängige Lohnarbeiterschaft, die nichts besaß außer ihrer eigenen Arbeitskraft. Es bestand ein Überangebot an Arbeitskräften, für die es keinerlei soziale Sicherungssysteme gab. Die breiten Massen verelendeten. Katastrophale Wohnverhältnisse und Arbeitsbedingungen, mangelnde gesundheitliche Versorgung und Hunger waren an der Tagesordnung. Kinder und Jugendliche als schwächste Glieder der Gesellschaft waren hiervon besonders betroffen.

Rettungshäuser kümmerten sich

Die Wurzeln des EJF liegen in der Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen Rettungshausbewegung, die versuchte, die Not dieser Kinder zu mildern. Es waren vor allem kirchliche Kreise, die Hilfsangebote schufen, indem sie Rettungshäuser gründeten. Diese zeichneten sich durch eine familiennahe Erziehung aus. Die jungen Menschen erhielten eine praktische Ausbildung und religiöse Unterweisung. Bekanntester Akteur war der Theologe Johann Wichern, der 1833 das noch heute bestehende "Rauhe Haus" in Hamburg gründete. Wicherns Ideen fielen auf fruchtbaren Boden: Allein in Brandenburg gab es zu Beginn der 1860er Jahre 32 Einrichtungen dieser Art.

Der "Brandenburgische Rettungshausverband": Vorläuferorganisation des EJF

1878 wurde in Preußen das sogenannte "Zwangserziehungsgesetz" verabschiedet. Dieses regelte die zwangsweise Unterbringung straffällig gewordener Kinder. Das Prinzip der Freiwilligkeit in den Rettungshäusern wurde abgeschafft. Diese wurden zu straff geführten Erziehungsanstalten. In den 1890er Jahren geriet die Rettungshausarbeit in eine Krise: Die staatlichen Einrichtungen der Wohlfahrtspflege traten vermehrt als Konkurrenz in Erscheinung. Eine Bevormundung der kirchlichen Arbeit durch den Staat wurde befürchtet. Zur besseren Vernetzung und Professionalisierung der Fürsorgearbeit schlossen sich die Rettungshäuser in der preußischen Provinz Brandenburg am 4. Dezember 1894 in Berlin zum "Brandenburgischen Rettungshausverband" zusammen.

1900 - 1914

Staatliche Fürsorgeerziehung und Rettungshauskrise

Fürsorge durch vorbeugende Erziehung:
Am 1. April 1901 löste das preußische „Gesetz über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger“ das Zwangserziehungsgesetz ab.

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Der Staat griff nun nicht mehr nur bei straffällig gewordenen Jugendlichen ein, sondern wurde vorbeugend tätig. Fürsorgeerziehung in einem Heim oder einer Pflegefamilie konnte bereits bei drohender Gefahr der "Verwahrlosung" angeordnet werden. Der Brandenburgische Rettungshausverband unterstützte die neuen Entwicklungen und nannte sich ab 1901 "Kirchlicher Fürsorgeerziehungs- und Rettungshaus-Verband der Provinz Brandenburg". Die Mehrzahl der Rettungshäuser stellte sich der Fürsorgeerziehungsbehörde der Provinz zur Verfügung, ihre Erziehungsarbeit stand nun unter staatlicher Aufsicht. Im Oktober 1901 erhielten im Königreich Preußen bereits fast 2900 Zöglinge Fürsorgeerziehung gemäß des neuen Gesetzes. In der Provinz Brandenburg lag die Zahl bei 240, Anfang 1913 waren es hier fast 1000. Die volle Belegung der Häuser und deren Finanzierung waren nun gesichert.

Rettungshäuser in der Krise

Die Fürsorgeerziehung erhielt immer stärkeres Gewicht. Damit änderte sich der Charakter der Einrichtungen. Das Familiäre, der Geist der Inneren Mission verschwand. Die Vorstände verloren zum Teil das Interesse an der eigentlichen Arbeit, sahen sich nur noch als Verwalter des Besitzes. Einige Heime übergaben Haus und Grundbesitz gleich ganz der Provinz. Aus einigen Rettungshäusern wurden somit kommunale Fürsorge-Erziehungsanstalten. Es war die Rede von einer "bedrohlichen Krisis im brandenburgischen Rettungshauswesen". Der staatliche Zwang, so wurde beklagt, sei zu groß geworden, die christliche Nächstenliebe spiele eine zu geringe Rolle. Der Ruf nach mehr Nächstenliebe bedeutete nicht, dass innerhalb der Einrichtungen körperliche Züchtigung abgelehnt wurde. 1904 sprach sich der Verband etwa für körperliche Arbeit als bewährtes Erziehungsmittel aus.

Zuwendung für Menschen mit Behinderung

Ab 1903/04 bildete die Arbeit mit jungen Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen einen besonderen Schwerpunkt im Verband. Beispielhaft standen dafür die Bemühungen in Templin, wo man für die fachliche Betreuung von Menschen mit Behinderung eine besondere Abteilung einrichtete. Die Generalversammlung des Verbands 1906 widmete sich gänzlich dem Thema der Unterbringung von Menschen mit Behinderung. Der Verband forderte, die Anstrengungen für die Betreuung dieser Personengruppe zu intensivieren und Fachpersonal hierfür auszubilden. Die Innere Mission entwickelte sich in den folgenden Jahren zum wichtigsten Träger von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Ihr Gedanke der Erwerbs- und Bildungsfähigkeit der Menschen bedeutete zugleich jedoch auch, dass sie wohlfahrtspflegerische und gesundheitspolitische Maßnahmen nach deren Nützlichkeit bewertete und nicht allein der individuelle Unterstützungsbedarf ausschlaggebend war.

1914 - 1933

Neuorientierung in unsicheren Zeiten

Der Verband im Ersten Weltkrieg:
Die Kriegsbegeisterung erfasste auch Teile des Rettungs-Verbands.

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Viele Zöglinge meldeten sich als Kriegsfreiwillige, oft mit Unterstützung der jeweiligen Einrichtung. Außerdem wurden viele männliche Beschäftigte aus den Einrichtungen zum Wehrdienst eingezogen. Einige Heime wurden in Lazarette umgewandelt. Die dezimierte Belegschaft in den Einrichtungen war konfrontiert mit gestiegenen Anforderungen in der Jugendfürsorge und einer notwendig gewordenen umfangreicheren Einzelfürsorge. Während des Krieges waren viele Kinder auf sich allein gestellt, da ihre Väter nicht zu Hause waren und die Mütter in den Fabriken arbeiteten. Viele hungerten und wurden krank. Noch während des Kriegs benannte sich der Verband 1916 um in "Kirchlicher Erziehungs-Verband der Provinz Brandenburg e.V. (KEV)".

Entkonfessionalisierung und Kritik

Das Ende der Monarchie brachte eine Trennung von Staat und Kirche mit sich. Während sich die offene Jugendarbeit gut entwickelte, war die Arbeit in den Heimen durch die Zusammenarbeit mit den Behörden beeinträchtigt, da diese eine Entkonfessionalisierung anstrebten. Hinzu kam, dass sich die Fürsorgeanstalten massiven Angriffen in der Presse ausgesetzt sahen. Kritisiert wurde, dass in den Heimen ein autoritativer Geist wehte. Die Stadt Berlin reagierte und sorgte häufiger dafür, dass Fürsorgezöglinge nicht mehr in konfessionellen Heimen untergebracht wurden.

Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz und seine Folgen

Mit dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz wurde 1922 die Fürsorgeerziehung vereinheitlicht. Betont wurde in diesem das Recht des Kindes auf Erziehung. Im Fokus stand hierbei das Recht des Staates auf Beaufsichtigung des Kindes. Erstmals wurden staatliche Jugendämter eingerichtet. Als mittelbare Folge hieraus stand für den KEV nun nicht mehr die Fürsorgeerziehung im Auftrag der Behörden im Mittelpunkt, sondern die kirchliche Erziehungsarbeit. Hierfür betrieb der Verband wieder stärker Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit. Er organisierte Konferenzen und bot Fortbildungen für Erziehungskräfte an.

Trotz Inflation, Wirtschaftskrise und politisch unruhigen Zeiten entwickelte sich der KEV während der Weimarer Republik dynamisch: Waren dem Verband in den 1920er Jahren 38 Erziehungs- und Pflegeanstalten angeschlossen, in denen circa 1814 Zöglinge lebten, vertrat der KEV zu Beginn der 1930er Jahre 50 Heime und Anstalten mit etwa 3000 Plätzen.

1933 - 1939

Der Kirchliche Erziehungsverband im Nationalsozialismus

"...in freudiger Bejahung der neuen nationalen und sozialen Kraft".

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Die nationalsozialistische Machtübernahme 1933 wurde innerhalb des KEV vielfach positiv aufgenommen. Die evangelische Kirche hatte ihren Platz in der Weimarer Republik nie wirklich gefunden. Der sozial-nationalistische Einfluss stieg mit der Bewegung der "Deutschen Christen". Als Reaktion darauf formierte sich die "Bekennende Kirche". Durch diese Spaltung der evangelischen Christen gelang die von den Machthabern angestrebte Gleichschaltung der kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen nur teilweise. Der KEV blieb über die gesamte Zeit des Nationalsozialismus eigenständig.

Die Entwicklung der Fürsorgearbeit im Nationalsozialismus

Gegenläufige Entwicklungen prägten die diversen Tätigkeitsfelder des KEV in der NS-Zeit. Die Heimarbeit erlebte einen Aufschwung: Neue Heime wurden erworben und bestehende konnten ausgebaut werden. Die NS-Ideologie begünstigte die Rückkehr zu traditionellen und "strafferen" Erziehungsmethoden in den Einrichtungen. In der Einzelfürsorge hingegen gingen die Aktivitäten zurück, da die Jugendämter immer seltener konfessionelle Wohlfahrtsorganisationen hinzuzogen. Das NS-Regime wollte auch in diesem Bereich seinen totalitären Zugriff auf die Gesellschaft sicherstellen.

Sparpolitik und Straffung der Organisationsstrukturen

Um gegenüber anderen Anbietern auf dem Gebiet der Fürsorge bestehen zu können, standen zunehmend wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund der Verbandsarbeit. Seine Sparpolitik ermöglichte dem KEV, die Unterbringung zu niedrigeren Preisen als konkurrierende Organisationen anzubieten. Außerdem vereinfachte der Verband seine Struktur durch Zentralisierungsmaßnahmen. Die Jugendfürsorge in Berlin und Brandenburg wurde im KEV vereinigt. Außerdem übernahm der Verband den Kinder-Rettungs-Verein, der bis dahin unter eigener Geschäftsführung neben dem Berliner Verband für evangelische Kinder- und Jugendfürsorge bestanden hatte.

1939 - 1945

Der KEV im Zweiten Weltkrieg

Der Kirchliche Erziehungsverband am Limit: Bei Kriegsausbruch 1939 waren dem Verband 52 Kinder- und Jugendheime mit 3300 Plätzen angeschlossen.

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Obwohl die Nachfrage nach Plätzen in den Einrichtungen durch die Kriegsfolgen konstant stieg, setzte der Zweite Weltkrieg dem Wachstum der Heimfürsorge ein Ende. An eine Erweiterung der Kapazitäten war nicht zu denken: Der Wehrdienst entzog den KEV-Einrichtungen männliches Personal, das man insbesondere in den Knabenheimen brauchte. Auch der Erwerb von Grundstücken oder die Erweiterung bestehender Einrichtungen war im Krieg stark eingeschränkt. Aufgrund der Luftangriffe mussten ab 1943 Einrichtungen aus Berlin nach Brandenburg ausgelagert werden. Vereinzelt wurden KEV-Einrichtungen zudem von staatlichen Stellen beschlagnahmt, um Plätze für verwundete Soldaten zu schaffen.

Die nationalsozialistischen Krankenmorde

Die ab 1934 durchgeführten Zwangssterilisierungen waren nur die Vorstufe einer großangelegten Tötung von Menschen mit Behinderungen und psychisch kranker Menschen, die mit Beginn des Krieges umgesetzt und mit der sogenannten Kindereuthanasie eingeleitet wurden. Das Euthanasieprogramm weitete sich mit der "Aktion-T4" ab 1940 auf Erwachsene aus. In sechs Anstalten im Dritten Reich wurden psychisch kranke Menschen und Menschen mit geistiger Behinderung in Gaskammern mit Kohlenmonoxid getötet. Obwohl die Aktion Mitte 1941 gestoppt wurde, endeten die Krankenmorde damit nicht. Die Kindereuthanasie lief ungehindert weiter. Zudem wurde 1941 mit der gezielten Tötung von Kranken und Menschen mit Behinderung aus Konzentrationslagern begonnen und bis zum Ende des Krieges fortgesetzt. Die Opferzahlen der nationalsozialistischen Krankenmorde werden auf knapp 260.000 Personen geschätzt.

Stille Helden

Während die Innere Mission die 1934 eingeführte Zwangssterilisation von Menschen mit Behinderungen noch unterstützt hatte, wandte sie sich gegen das Euthanasie-Programm. Trotz hoher Geheimhaltung erfuhr sie durch interne Ermittlungen von den Tötungen. Ihr Vizepräsident, Pastor Paul Braune, verfasste eine an Hitler adressierte Denkschrift gegen das Euthanasie-Programm und geriet dafür sogar in Gestapo-Haft. Heute ist eine Einrichtung der EJF-Behindertenhilfe in Berlin-Lankwitz nach ihm benannt. Darüber hinaus gab es kleinere Formen von Widerstand in den Heimen. Eine systematische Erforschung der Opferzahlen innerhalb des Verbands sowie der Rolle des KEV in Bezug auf die NS-Verbrechen stehen noch aus.

1945 - 1965

Wiederaufbau und Trennung

Die Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs standen im Zeichen des Wiederaufbaus.

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Trotz der schwierigen Versorgungslage konnten beschädigte und ausgeplünderte Heime wieder in Betrieb genommen werden. Amerikanische Care-Pakete und Spenden des Evangelischen Hilfswerks halfen bei der baulichen Instandsetzung und der Versorgung mit Lebensmitteln und Kleidung. 1949 waren dem KEV wieder 17 Heime angeschlossen. 1954 waren es schon 60 Heime, davon 14 in Verbandsbesitz.

Geeint im geteilten Deutschland

Die mit den Staatsgründungen von 1949 besiegelte deutsche Teilung wirkte sich zunehmend auf die Arbeit des KEV aus, der auf beiden Seiten Einrichtungen unterhielt. Obwohl der Verband eine Aufspaltung ablehnte und sich als Brücke zwischen Ost und West verstand, musste er sich den jeweiligen politischen Bedingungen anpassen: 1949 wurde eine Zweigstelle-Ost errichtet. Diese legte 1952 eine eigene Vereinssatzung für die DDR vor, die jedoch von den Ost-Berliner Stellen abgelehnt wurde. Aus der Zweigstelle-Ost entstand 1960 dann aber ein eigener Verein, der selbstständig im Auftrag der Evangelischen Landeskirche arbeitete und unter der Leitung eines gesamtdeutschen Vorstands stand. Der Bau der Berliner Mauer ein Jahr später machte eine grenzüberschreitende Leitung des Verbandes unmöglich. Von nun an führten zwei Vorstände die beiden Verbandsteile.

Eine neue Rolle

Ein tiefer Einschnitt ergab sich durch die Landesjugendgesetzgebung in West-Berlin von 1958: Der Verband musste seine Tätigkeiten im Vormundschafts- und Adoptionswesen, in der Straffälligenfürsorge und in den Erziehungsberatungsstellen an den Gesamtverband der Inneren Mission (heute Diakonie Berlin Brandenburg-schlesische Oberlausitz) abgeben. Damit war der KEV in West-Berlin nur noch Träger von vier Heimen. In der Folge setzte man stärker auf Dezentralisierung. Diese sollte die Unabhängigkeit der Heime erhöhen und die Verbindung mit den örtlichen Kirchengemeinden festigen. Die Verbindung der KEV-Heime stand nicht mehr im Vordergrund.

1965 - 1989

Wandel und Ausbau

Fürsorge an Menschen jeden Alters: 1965 benannte sich der KEV in West-Berlin in Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk um.

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Er sandte damit eine Botschaft über Grenzen und Mauern hinweg, da im Osten der Verbund einen fast identischen Namen trug. Die im Vorjahr beschlossene Errichtung eines Diakoniezentrums in Berlin-Heiligensee war entscheidend für die Neuorientierung. Das EJF weitete seine Arbeit nun auf "die Fürsorge an Menschen jeden Alters" aus. Ab 1972 entstanden in Heiligensee Einrichtungen für verschiedene Personengruppen. Nach einem Mädchenheim und einem Kinderviertel kam ab 1977 das Service-Haus dazu, in dem bis heute u.a. Senioren und alleinerziehende Mütter zusammenleben und sich gegenseitig unterstützen. Die Eröffnung des Lebensraums I für Menschen mit geistiger Behinderung 1975 legte den Grundstein für die auf Integration beruhende Behindertenhilfe des EJF. Die Arbeit mit Geflüchteten begann in den 1980er Jahren, als das Diakoniezentrum jüdische Aussiedler aus der UdSSR aufnahm.

Pädagogische Reformen

Neben starken Planungs- und Bautätigkeiten waren die Jahre zwischen 1965 und 1989 für das EJF in West-Berlin von einem Wandel pädagogischer Auffassungen geprägt. Mit der 68er-Bewegung gewann die Kritik an der Heimerziehung mit Begriffen wie Isolation, autoritären Erziehungsmethoden und "Massenpflege" an Stoßkraft. Das Mädchenheim im Diakoniezentrum geriet 1979 wegen zweifelhafter Praktiken in die Kritik. Es wurde als exemplarisch für die Missstände in der deutschen Heimerziehung angesehen. Das EJF setzte in der Folge auf die Verkleinerung der Gruppen und den Abbau eingeschlechtlicher Einrichtungen. Die pädagogischen Angebote wurden offener und integrativer gestaltet, die Einzelförderung stand im Vordergrund.

Brücken bauen

Auch nach dem Bau der Berliner Mauer rissen die Kontakte zu den Einrichtungen in der DDR nicht ab. Das EJF sorgte dafür, dass finanzielle Mittel des Bundes und private Sachspenden an die Heime in der DDR gelangten. Darüber hinaus wurden der persönliche Kontakt zwischen Mitarbeitenden und Verantwortlichen der Einrichtungen in Ost und West und der Austausch zu pädagogischen Fragen am Leben gehalten. Diese Funktion als Bindeglied verlor das EJF jedoch 1971, als die Stephanus-Stiftung die Bewirtschaftung der Heime in der DDR übernahm.

1990 - heute

Neue Struktur und neue Einrichtungen

Nach dem Fall der Mauer gliederte sich das EJF ab dem 1. Januar 1990 in zwei Bereiche.

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Zum einen in das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk e.V. mit speziellen Vereinsaufgaben, zum anderen in die EJF gemeinnützige Heimbetriebs-GmbH, der man alle Heime und Projekte zuordnete, für die Kostensätze berechnet wurden. Der Schwerpunkt lag in der stationären Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen. Das EJF besann sich nach der Wende auf seine Wurzeln in Brandenburg und übernahm dort eine Reihe von Einrichtungen. 1991 wurde es u. a. Träger des Kinderheims "Lenin" in Schwedt an der Oder, das sich zum Diakonisch-sozialpädagogischen Zentrum (DSPZ) "Am Talsand" weiterentwickelte; 1993 übernahm es dort auch das "Olga-Benario- Haus", einen Lebensraum für Menschen mit Behinderung.

Leuchtturm-Projekte mit Strahlkraft

In Zusammenarbeit mit dem Justiz- und dem Jugendministerium in Potsdam schuf das EJF 1995 eine Jugendhilfeeinrichtung für straffällig gewordene Jugendliche zur Abwendung von Untersuchungshaft in Frostenwalde. Diese Tätigkeit entwickelte sich zu einem Leuchtturm-Projekt des EJF. Ein weiteres entstand 1996 mit der Übernahme des bisher eigenständigen Vereins "Kind im Zentrum" (KiZ) in Berlin, einer sozialtherapeutischen Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche. Es war die erste eigenständige Beratungsstelle des EJF. Ein weiteres Projekt mit überregionaler Bedeutung ist das seit 2017 allein betriebene Deutsch-Arabische Zentrum für Bildung und Integration (DAZ).

Neue Partnerschaften und Kooperationen

2004 fusionierte die EJF gGmbH mit der Diakoniestiftung Lazarus Berlin. Im Folgejahr unterzeichneten die neue EJF-Lazarus gAG und die Kaiserwerther Diakonie (Düsseldorf) eine Rahmenvereinbarung über partnerschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Resozialisierung delinquenter Kinder und Jugendlicher. Im selben Jahr schloss sich die Integrationshilfe Berlin e. V. der gAG EJF-Lazarus an. Diese hatte zum Ziel, Jugendliche und Heranwachsende, die leichte bis mittelschwere Straftaten begangen hatten, vor einer dauerhaften Kriminalisierung zu bewahren und stellte eine ideale Ergänzung des diakonischen Trägers dar.

2009 trennten sich die Diakoniestiftung Lazarus und das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk. Das EJF zählte nun circa 2500 Mitarbeitende und betreute in seinen Einrichtungen etwa 3500 Menschen. 2014 übernahm das EJF die Diakonie-Pflege Reinickendorf und erweiterte damit sein Angebot im Bereich "Wohnen und Pflege im Alter" maßgeblich.

Das EJF heute

Dienst an Menschen jeden Alters

Das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk ist heute ein diakonisch-sozialer Träger von Einrichtungen und Diensten für Menschen aller Altersgruppen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung sowie Begleitung suchen.

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Das EJF vereint über 120 Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, der Behindertenhilfe, der Altenhilfe und der Flüchtlingshilfe in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie grenzüberschreitende Bildungsarbeit in Polen und Tschechien unter einem Dach. Es betreibt außerdem Kindertagesstätten, Freizeiteinrichtungen und Tagungsstätten und engagiert sich in der Aus- und Fortbildung.

Betreuende und Betreute

Insgesamt werden 20.000 Menschen in den Einrichtungen des EJF dauerhaft oder zeitweise von mehr als 4.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut und beraten. Ein Drittel der Betreuten sind Kinder und Jugendliche. Die spezialisierte Betreuung von Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen gehört ebenso zum Angebot wie die Jugendstraffälligen-Hilfe und die Betreuung und Begleitung psychisch auffälliger Kinder und Jugendlicher bzw. von Jungen und Mädchen mit Gewalt- und Missbrauchserfahrungen. Das Beratungsangebot richtet sich schwerpunktmäßig an Familien sowie Asylbewerber und Geflüchtete.

Leitprinzipien

Die Arbeit des EJF basiert auf Prinzipien christlicher Ethik und wird vor allem von der Überzeugung geleitet, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Die Wertschätzung des Einzelnen, seiner Möglichkeiten und Fähigkeiten - unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung - stellt den Ausgangspunkt jeden Handelns dar.

Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen.

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Das EJF ist Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.