Covid-19 / Coronavirus: Auswirkungen im EJF

 

Aktuelles

  • Im Bereich unserer Kinder- und Jugendhilfe und unserer Beratungsstellenarbeit gibt es vereinzelte Einschränkungen.
    Nähere Informationen zu den Angeboten vor Ort finden Sie auf der Seite des Fachbereichs.

  • Bundesweit sind die Kindertagesstätten wieder in den Regelbetrieb zurückgekehrt, der aufgrund der aktuellen Situation sicher sehr fragil ist. Wir bitten die Eltern unserer Einrichtungen um Einhaltung der AHA-Regeln und um Verständnis, wenn sich auch kurzfristig Veränderungen in den Betreuungszeiten ergeben. Diese können sowohl durch Vorgaben der Gesundheitsämter als auch des Träger erfolgen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre entsprechende Einrichtungleitung vor Ort.
  • Im Fachbereich Behindertenhilfe sind Beurlaubungen von Bewohnerinnen und Bewohnern grundsätzlich möglich, jedoch mit einer Woche Vorlauf der Wohngruppe anzukündigen. Während einem aktuellen Infektionsgeschehen ist eine Beurlaubung nicht möglich. Von kurzfristigen Beurlaubungen bitten wir weiterhin Abstand zu nehmen! Abholungs- und Rückkehrzeiten sind festzulegen und verbindlich einzuhalten. Treten Symptome auf, muss die Wohngruppe umgehend informiert werden. Besuche sind täglich von Personen ohne akute Atemwegsinfektion gestattet. Unabhängig vom Impfstatus, wird vor Zutritt ein negativer Testnachweis verlangt. Das Testzertifikat darf hierbei nicht älter als 48 h sein. Zur Umsetzung der Testpflicht bieten die Einrichtungen außerdem die Durchführung eines PoC-Antigen-Schnelltests an. Der Test ist so durchzuführen, dass bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses kein direkter Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern und zu Mitarbeitenden über die testende Person hinaus erfolgt.
    Es erfolgt die Erfassung von Personalien vor Eintritt in die Einrichtung. Der Zutritt erfolgt nur mit FFP2-Maske ohne Ausatemventil und mit vorheriger Händedesinfektion. Eine FFP2-Maske ist außerdem während des Besuches in der Einrichtung und in den dazugehörigen Außenbereichen permanent zu tragen. Die Besuche sind mindestens am Vortag telefonisch anzukündigen und die Zeiten mit der Wohngruppe abzustimmen. Bei einem Covid19-Verdacht in einer Wohngruppe wird diese unter Quarantäne gesetzt und Besuche können vorübergehend nicht stattfinden. Bei einer bestätigten Covid19-Infektion wird die gesamte Einrichtung unter Quarantäne gesetzt und es sind ebenfalls keine Besuche möglich. Im Übrigen gelten die allgemeinen Abstands-, Kontakt- und Hygieneregeln.
  • In der stationären Altenhilfe können Besuche wieder ermöglicht  und koordiniert durchgeführt werden. Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Personals vor Infektionen müssen weiterhin grundlegend beachtet werden.
    Die Besuche sind jeweils  terminlich mit der Einrichtung  telefonisch zu vereinbaren. Ohne vorherige telefonische Vereinbarung dürfen unsere Einrichtungen nicht betreten werden. Wir führen Besuchskalender, um die Zahl der Besuchenden zu begrenzen. Die Anzahl der Besuchenden ist je Besuch auf eine Person begrenzt. Die Besuche werden auf die Dauer von maximal eine Stunde/ Woche  begrenzt und sind von Montag bis Sonntag möglich. Sollten freie Besuchstermine zur Verfügung stehen, kann der Besuch auch zwei mal pro Woche gewährleistet werden. Unsere Besucher werden am Eingang empfangen, nach einschlägigen Symptomen ( z.B. Husten, Fieber, Halsschmerzen, Geruchs,- Geschmacksstörungen ) befragt , in die grundsätzlichen Hygieneregelungen ( MNS tragen, Händedesinfektion bei Betreten der Einrichtung, Abstand zum Bewohner mind. 1,5 Meter ) unterwiesen und in eine Gästeliste erfasst. Bei Auftreten der genannten Symptome vermeiden Sie bitte einen Besuch! Beim Betreten der Einrichtung wird eine Händedesinfektion durchgeführt. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes für die gesamte Dauer des Aufenthaltes in der Einrichtung ist verpflichtend. Die Besuche erfolgen in einem dafür vorbereiteten Raum. Sollte die Wetterlage es zulassen, werden wir für Besuche Flächen im Außenbereich schaffen. Besuche von immobilen Bewohnern erfolgen im Zimmer, es wird zusätzlich ein Schutzkittel getragen. Nach Ablauf der Besuchszeit werden Sie von unserem Mitarbeiter  vom Zimmer/Besuchsraum wieder zum Ausgang geführt. Bitte unterstützen Sie uns dabei, alle vorgeschrieben Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und zum Schutz Ihrer Angehörigen einzuhalten. Wir arbeiten intensiv daran, unsere Bewohner, Sie und unsere Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
  • Über aktuelle Änderungen im Angebot des Fachbereichs Bildung und internationale Arbeit informieren Sie sich bitte direkt auf dessen Webseite.

 

Allgemeines

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Erkrankungsfälle mit Covid-19 / Corona-Virus in Deutschland ist auch das EJF mit seinen vielfältigen ambulanten und stationären Einrichtungen besonders intensiv mit dem Thema befasst. Oberste Priorität hat der Schutz unserer Klientinnen und Klienten bei größtmöglicher Sicherheit für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das EJF richtet sich nach den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der beteiligten Behörden und orientiert sich an den Vorgaben der Diakonie Deutschland. Diese ist an die Kommunikations- und Organisationsstrukturen des Bundesministeriums für Gesundheit angebunden. Die Einrichtungen des EJF sind soweit notwendig in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern, Ärzten und diversen Fachverbänden.

Alle Mitarbeitenden des Unternehmensverbunds wurden zum Thema informiert, Maßnahmen zur Minimierung der Ansteckungsgefahr wurden umgesetzt. Alle Einrichtungen und Verbünde des EJF verfügen über aktualisierte Pandemiepläne. Ein zentraler Krisenstab koordiniert die Maßnahmen. 

Wir bitten um Verständnis, wenn individuelle Anfragen nur verzögert beantwortet werden können. Die Situation ändert sich sehr schnell und die Versorgung der uns anvertrauten Menschen hat absoluten Vorrang.

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus, seiner Verbreitung und zur Prävention von Ansteckung und Ausbreitung erhalten Sie unter anderem beim Robert Koch-Institut unter www.rki.de oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.bzga.de.

Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen.

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Neues rund um das EJF gibt es in unserem Magazin "EJF aktuell" zu lesen.

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Das EJF ist Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.