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Zusätzliche Betreuungsleistungen
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45 b SGB XI)
Eingeschränkte Alltagskompetenz
Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.
Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 125 Euro monatlich.
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen.
Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen
- der Tages- oder Nachtpflege,
- der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt,
- der Kurzzeitpflege,
- der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die nach § 45c SGB XI gefördert oder förderungsfähig sind.
Die Leistung kann von allen Pflegebedürftigen innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr bis zum 30. Juni übertragen werden.
Unsere Leistungen:
Wir bieten Ihnen im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen oder der erweiterten Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI folgende Leistungen an:
- Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere‟ Auszeit zu ermöglichen
- Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele,
- gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames Kochen oder Backen etc.
- Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Bewegungsübungen (jedoch nicht als Ersatz für Physiotherapie!)
- Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang
Wünschen Sie mehr Informationen und / oder Beratung zu den gesetzlichen Voraussetzungen?
Wenden Sie sich bitte an Ihre ► Diakonie-Station und vereinbaren einen Gesprächstermin.
Wir beraten Sie gerne!
Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen.
Öffentliche Mittel als Hilfen der Gemeinschaft reichen allein nicht aus. Es bedarf der zusätzlichen Unterstützung durch jeden Einzelnen.
Direkt Spenden:
Spendenkonten:
Evangelische Bank eG
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BIC: GENODEF1EK1
SozialBank
IBAN: DE20 1002 0500 0003 1392 02
BIC: BFSWDE33XXX