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Urlaubs- und Verhinderungspflege
Wer Angehörige pflegt, braucht auch Erholung. Nehmen Sie sich eine Auszeit.
Die Urlaubs- und Verhinderungspflege bietet Pflegenden die Möglichkeit, von der Pflegekasse Geld für eine Pflegevertretung zu erhalten.
Die Leistung muss nicht „am Stück“, sondern kann auch tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.
Die Pflegekasse kann im Kalenderjahr bis zu 1.612,00 € übernehmen.
Sollten Sie die Leistungen zur Kurzzeitpflege nicht abrufen, so können Sie daraus bis zu 806,00 € zusätzlich für Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, maximal einen jährlichen Gesamtbetrag von 2.418,00 €.
Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen.
Öffentliche Mittel als Hilfen der Gemeinschaft reichen allein nicht aus. Es bedarf der zusätzlichen Unterstützung durch jeden Einzelnen.
Direkt Spenden:
Spendenkonten:
Evangelische Bank eG
IBAN: DE12 5206 0410 0203 9939 90
BIC: GENODEF1EK1
SozialBank
IBAN: DE20 1002 0500 0003 1392 02
BIC: BFSWDE33XXX