Urlaubs- und Verhinderungspflege

Wer Angehörige pflegt, braucht auch Erholung. Nehmen Sie sich eine Auszeit.

Die Urlaubs- und Verhinderungspflege bietet Pflegenden die Möglichkeit, von der Pflegekasse Geld für eine Pflegevertretung zu erhalten.

Die Leistung muss nicht „am Stück“, sondern kann auch tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden. 

Die Pflegekasse kann im Kalenderjahr bis zu 1.612,00 € übernehmen.

Sollten Sie die Leistungen zur Kurzzeitpflege nicht abrufen, so können Sie daraus bis zu 806,00 € zusätzlich für Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, maximal einen jährlichen Gesamtbetrag von 2.418,00 €. 

Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen.

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