Hilfe und Pflege im Alltag

Leistungen der Pflegeversicherung (§ 89 SGB XI, SGB XII)
 
Sie können Ihren Haushalt nicht mehr allein führen oder benötigen dauerhaft pflegerische Hilfeleistungen?

Wir wollen Ihnen die Möglichkeit geben, trotz Hilfebedürftigkeit in Ihrer eigenen Wohnung unabhängig und selbstbestimmt zu leben - Seite an Seite mit Ihnen.
Welche Hilfeleistungen können Sie unter anderem erhalten?

Folgende vier Leistungsbereiche bieten wir Ihnen an:

  • Hilfe bei der Körperpflege (z. B. An-/Auskleiden, Baden, Duschen)
  • Hilfe bei der Ernährung (z. B. Unterstützung beim Essen und Trinken)
  • Hilfe bei der Mobilität (z. B. Unterstützung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung im Zusammenhang mit An-/Auskleiden)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Reinigung der Wohnung, Einkaufen)


Wer kann Hilfe und Pflege im Alltag in Anspruch nehmen?

Bei Vorliegen einer Pflegestufe gemäß Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) werden die Kosten teilweise von der Pflegekasse übernommen.
Gesetzliche Grundlage bilden die sogenannten Leistungskomplexe nach § 89 SGB XI und die Hilfe zur Pflege über das Bezirksamt gemäß Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII).

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Diakonie-Stationen in Ihrem Wohngebiet gern zur Verfügung.

Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen.

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