Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V)
 
Sie sind erkrankt und benötigen fachkundige pflegerische Unterstützung?
Wir pflegen Sie in Ihrer gewohnten Umgebung. Dabei arbeiten wir eng mit Ihrem Hausarzt,
den Krankenhäusern, Krankenkassen und anderen Einrichtungen zusammen.

Welche Behandlungspflegen können Sie unter anderem erhalten?

  • Verabreichung von Injektionen (z.B. Insulin)
  • Versorgung von Wunden, Verbandwechsel
  • Blutdruckmessung und Blutzuckerbestimmung
  • Medikamentenstellung und Medikamentenverabreichung
  • Versorgung nach Operationen


Wer kann häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen?

Gesetzlich Krankenversicherte haben gemäß Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wenn diese medizinisch notwendig sind. Die Maßnahmen müssen vom Arzt verordnet und von der gesetzlichen Krankenkasse bewilligt werden.

Folgende Kombinationsmöglichkeiten sind durch die gesetzliche Krankenkasse bewilligungsfähig:

  • Behandlungspflege
  • Grundpflege (z. B. Hilfe bei der Körperpflege) und Hauswirtschaftliche Versorgung (2er Kombination)
  • Grundpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung und Behandlungspflege (3er Kombination)

Im Rahmen der Hauslichen Krankenpflege nach SGB V können wir somit auch Grundpflege für Sie erbringen, jedoch nur in den oben genannten Kombinationen.
 

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