- EJF - Hilfe schaffen
- Wohnen & Pflege im Alter
- EJF Diakonie-Pflege gGmbH
- Leistungen
- Häusliche Krankenpflege
Häusliche Krankenpflege
Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V)
Sie sind erkrankt und benötigen fachkundige pflegerische Unterstützung?
Wir pflegen Sie in Ihrer gewohnten Umgebung. Dabei arbeiten wir eng mit Ihrem Hausarzt,
den Krankenhäusern, Krankenkassen und anderen Einrichtungen zusammen.
Welche Behandlungspflegen können Sie unter anderem erhalten?
- Verabreichung von Injektionen (z.B. Insulin)
- Versorgung von Wunden, Verbandwechsel
- Blutdruckmessung und Blutzuckerbestimmung
- Medikamentenstellung und Medikamentenverabreichung
- Versorgung nach Operationen
Wer kann häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen?
Gesetzlich Krankenversicherte haben gemäß Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wenn diese medizinisch notwendig sind. Die Maßnahmen müssen vom Arzt verordnet und von der gesetzlichen Krankenkasse bewilligt werden.
Folgende Kombinationsmöglichkeiten sind durch die gesetzliche Krankenkasse bewilligungsfähig:
- Behandlungspflege
- Grundpflege (z. B. Hilfe bei der Körperpflege) und Hauswirtschaftliche Versorgung (2er Kombination)
- Grundpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung und Behandlungspflege (3er Kombination)
Im Rahmen der Hauslichen Krankenpflege nach SGB V können wir somit auch Grundpflege für Sie erbringen, jedoch nur in den oben genannten Kombinationen.
Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen.
Öffentliche Mittel als Hilfen der Gemeinschaft reichen allein nicht aus. Es bedarf der zusätzlichen Unterstützung durch jeden Einzelnen.
Direkt Spenden:
Spendenkonten:
Evangelische Bank eG
IBAN: DE12 5206 0410 0203 9939 90
BIC: GENODEF1EK1
SozialBank
IBAN: DE20 1002 0500 0003 1392 02
BIC: BFSWDE33XXX