Opferfonds und Schadensfonds

Kontakt:

EJF gemeinnützige AG
Integrationshilfe
Dr. Oliver Jacob

Bugenhagenstraße 12
10551 Berlin
Telefon    030 429 58 41
Fax          030 429 41 96
mail: integrationshilfe.kjhv-sued@ejf.de 

Opferfonds

In einer Reihe von Fällen, die zum Täter-Opfer-Ausgleich gelangen, ist neben ideeller auch materielle Wiedergutmachung notwendig.

Da viele Jugendliche und Heranwachsende nicht über eigenes oder nur unzureichendes Einkommen verfügen, wurde für diesen Personenkreis eine Möglichkeit geschaffen, auch im Interesse der Opfer an finanzielle Mittel zur Wiedergutmachung zu gelangen.

Durch Freizeitarbeiten in gemeinnützigen Einrichtungen, die mit 12,00 EUR pro Stunde entlohnt werden, entsteht für die Verursacher von Verletzungen und Sachschäden die Möglichkeit einer aktiven Form der Wiedergutmachung, da das erarbeitete Geld den Geschädigten zugute kommt. Die Obergrenze wurde in den Statuten des Opferfonds auf 1.200,00 EUR festgelegt. Neben den bezahlten Freizeitarbeiten kann im Interesse der Opfer auch ein zinsloses Darlehen (max. 1.600,00 EUR) solchen jungen Menschen gewährt werden, bei denen größere Schadenssummen zu begleichen sind und die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. So wurden seit 1990 ca. 611.682 EUR an Geschädigte gezahlt. Sollten darüber hinaus berechtigte Forderungen durch die Geschädigten bestehen, kann man dies als Teillösung ansehen und den Rest zivilrechtlich regulieren.

 

Voraussetzungen und Verfahrensablauf

Bei dem Opfer muss es sich um eine natürliche Person handeln. Zum anderen sollte ein Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden haben, mindestens aber eine persönliche Begegnung - evtl. auch im Rahmen einer Hauptverhandlung - zwischen Täter und Opfer, bei der eine Vereinbarung über einen finanziellen Ausgleich getroffen wurde. Der Opferfonds kann Anträge allerdings ablehnen und ist auch vom Eingang der Geldbußen abhängig.

 

Finanzierung des Fonds und Zusammensetzung des Beirats

Die laufende Finanzierung des Fonds erfolgt bislang vorwiegend aus Geldbußen. Für die korrekte Verwendung der Gelder  zeichnet ein ehrenamtlicher Beirat verantwortlich. Diesem gehören z. Z. eine Vertreterin  der Jugendstaatsanwaltschaft, ein Vertreter der Jugendrichter/innen, eine Vertreterin für die JGH, ein  Vertreter der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft, ein Vertreter der EJF gAG und ein Vertreter für EJF gAG Integrationshilfe an. 

Um auch weiterhin Geschädigten die Möglichkeit einer Wiedergutmachung zu ermöglichen, ohne dass sie den Weg eines kostspieligen, langwierigen - und bei jugendlichen mittellosen Tätern nicht selten aussichtslosen -  Zivilverfahrens gehen müssen, ist es unser Bestreben, auch weiterhin Bußgelder einzuwerben, aber auch Spender und Spenderinnen für eine Mithilfe gewinnen zu können.

 

Konto für Bußgelder/Geldauflagen
EJF gemeinnützige AG
Evangelische Bank eG
IBAN DE20520604101103993990
BIC GENODEF1EK1
 

Schadensfonds

Auf Wunsch einiger Jugendrichter wurde 2004 ein Schadensfonds für materielle Entschädigungsleistungen an Opfer (ohne vorausgehenden Täter-Opfer-Ausgleich) eingerichtet. Der Fonds kann im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens aufgrund richterlicher Weisung oder Auflage in Anspruch genommen werden und bietet die Möglichkeit einer Entlohnung von Arbeitsleistungen mittelloser Angeklagter und die Auszahlung des Erlöses direkt an die Geschädigten. Die Finanzierung des Fonds erfolgt ausschließlich über Bußgelder.

Konto für Bußgelder/Geldauflagen
EJF gemeinnützige AG
Evangelische Bank eG
IBAN DE73520604101003993990
BIC GENODEF1EK1

Zurück zu Integrationshilfe

Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen.

Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenanzeigen und Bewertungen.

Das Mitarbeiterportal des EJF finden Sie hier

Neues rund um das EJF gibt es in unserem Magazin "EJF aktuell" zu lesen.

Das EJF ist Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Relevante Informationen zum Meldesystem im EJF

Öffentliche Mittel als Hilfen der Gemeinschaft reichen allein nicht aus. Es bedarf der zusätzlichen Unterstützung durch jeden Einzelnen.

Direkt Spenden:

Spendenkonten:
Evangelische Bank eG
IBAN: DE12 5206 0410 0203 9939 90
BIC: GENODEF1EK1

SozialBank
IBAN: DE20 1002 0500 0003 1392 02
BIC: BFSWDE33XXX