In der Therapeutische Wohngruppe Rosenthaler Straße werden 10 junge Menschen ab 13 Jahren Rund-um-die-Uhr von einem multiprofessionellen Team sozialpädagogischer und therapeutischer Fachkräfte betreut.
Therapeutisches Milieu: Schwerpunkt sind die Stabilisierung, Entwicklungsförderung und Verselbstständigung der Jugendlichen und jungen Volljährigen zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit im Rahmen eines therapeutischen Milieu, das durch die Verzahnung von Therapie und Pädagogik hergestellt wird.
Ressourcen des Standorts: Die Wohngruppe liegt in einer ruhigen Wohngegend im Bezirk Pankow und wird nur für dieses Jugendhilfeangebot genutzt. Das Haus bietet auf zwei Etagen eines sanierten Mehrfamilienhauses Platz für zehn Jugendliche.
Handlungsorientierter Ansatz in der pädagogischen und therapeutischen Arbeit: Gestaltung und Pflege des Gartens, handwerkliche Arbeiten im Haus und auf dem Gelände, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und gemeinsames Kochen sowie sportliche Angebote ermöglichen für die Bewohner:innen der TWG den Aufbau und die Stabilisierung einer verbindlichen Tages- und Wochenstruktur sowie die Stärkung ihrer alltagspraktischen und sozialen Kompetenzen. Dafür stehen den jungen Menschen ein Sportraum, eine Holz- und Kreativwerkstatt sowie ein begrünter Innenhof zur Verfügung.
Arbeit mit Familien: Zur intensiven Arbeit mit den Herkunftsfamilien gehören Beratungsgespräche mit Eltern und anderen Bezugspersonen. Die jungen Menschen erhalten Unterstützung bei der Reflexion und Klärung ihrer familiären Beziehungen und ggf. bei der Ablösung vom Elternhaus sowie bei der Entwicklung einer tragfähigen Lebensperspektive.
Aufgenommen werden Jungen und Mädchen ab 13 Jahren,
- die auf Grund psychischer Störungen, psychiatrischer und psychosomatischer Erkrankungen oder Trauma-Folgestörungen von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind
- die vernachlässigt und/oder von sexueller und/oder körperlicher Gewalt betroffen sind
- die selbst- und fremdgefährdendes Verhalten aufweisen
- die in Folge psychosozialer Belastungen nicht in schulische oder berufliche Maßnahmen integriert sind
- die wegen ihrer Lern- oder leichten geistigen Behinderung eine reizarme Umgebung benötigen
Rechtsgrundlage
§ 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe - in Verbindung mit
- § 34 SGB VIII Heimerziehung
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige