Nutzung von Räumen im Jugend- und Familienzentrum "ClaB" Stahnsdorf

Die Vermietung und Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt entsprechend der Nutzerordnung.

download: Nutzungsvertrag ClaB

Wer darf das Gelände und die Räume benutzen?

Entsprechend der betrieblichen Verhältnisse können die Räume und das Gelände des Jugend- und Freizeitzentrum "ClaB" von jeder/jedem aus der Region Stahnsdorf, Kleinmachnow und Teltow genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Räume besteht jedoch nicht.

Regional ansässige gemeinnützige Vereine, Schulen, Kindertagesstätten und Tagespflegestellen sowie Parteien und Wählergruppen, die in der Gemeindevertretung vertreten sind, erhalten eine Entgeltermäßigung bei der Nutzung der Räume. Kinder- und Jugendgruppen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten eine Ermäßigung von 100% - die Nutzung ist demnach kostenfrei. Nutzergruppen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erhalten eine Ermäßigung von 50%.

Welche Räume vermieten wir?

Für die Vermietung sind folgende Räume vorgesehen:
Großer Veranstaltungsraum ca. 111 m²
Nutzung der Küche incl. Geräte
 

Bitte beachten Sie, dass wir nur den Saal mit Küche und Garten vermieten. Die anderen im Mietvertrag aufgeführten Räume stehen nicht länger zu Vermietung. Die Änderung des Mietvertrag-Formulars ist jedoch mit großen bürokratischen Hürden verbunden, weshalb die anderen Räume noch im Vertrag stehen.

Wann dürfen die Räume genutzt werden?

Die zu vermietenden Räumlichkeiten können sowohl für einmalige als auch wiederkehrende Veranstaltungen gemietet werden. Entsprechend der betrieblichen Verhältnisse ist die Anmietung der oben genannten Räume montags, freitags und samstags in der Zeit von 8.00 Uhr - 21.30 Uhr möglich. Während der Schließzeiten und der Weihnachtsferien findet keine Vermietung statt. Mögliche Termine erfragen Sie bitte via Email im ClaB.

Wie hoch ist das Nutzungsentgelt?

Regional ansässige Vereine, Schule, Kindertagesstätten und Tagespflegestellen sowie Parteien und Wählergruppen, die in der Gemeindevertretung sind, erhalten eine Ermäßigung für entstandene Nutzungsentgelte:a) bei Kinder- und Jugendgruppen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 100%

b) bei Nutzergruppen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 50%

Nutzungsentgelt für die Räume
Die Zahlung des Nutzungsentgeltes erfolgt je angefangene Stunde. Die Nutzung des Brennofens ist nur in Verbindung mit der Anmietung des Töpferraumes möglich. Bei Vertragsabschluss ist eine Kaution in Höhe von 100,00 € zu entrichten. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der angemieteten Einrichtung in voller Höhe erstattet.

Großer Veranstaltungsraum ca. 111m² - 20,00 € / h
Nutzung der Küche inkl. der Geräte - 3,00 € / h

Nutzungsanfrage/Kontakt

Sie sind an den Räumlichkeiten des Jugend- und Familienzentrums "ClaB" interessiert? Dann senden Sie uns bitte mit konkreten Terminvorschlägen eine Nutzungsanfrage.

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