Kinderschutzberatung

Das Angebot der Arbeit in Fällen (vermuteter) Kindeswohlgefährdung beinhaltet die ersten Beratungsgespräche zur Erfassung der Situation, eine vorläufige Gefährdungseinschätzung und die Entwicklung von Ideen für eine kurzfristige Sicherstellung des Kindeswohls und ggf. die Weiterverweisung an die fallverantwortliche Fachkraft des Jugendamtes. Angepasst an die gestiegenen Anforderungen bzgl. der Beachtung des Kindeswohls, sind die MitarbeiterInnen der Beratungsstelle als „Fachkraft Kinderschutz nach § 8a/b SGB VIII“ zertifiziert. Daher besteht auch die Möglichkeit, eine Fachberatung in Fällen (vermuteter) Kindeswohlgefährdung in Anspruch zu nehmen.

Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen.

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