Zwangsräumung als letzter Ausweg: Wenn keine Hilfe gewollt ist


Berlin/27.01.2025. Mietschulden, Überbelegung, Schimmelbefall durch selbstgezogene Wände – im Fall einer immer wieder säumigen und Verpflichtungen ignorierenden Mieterin im Diakoniezentrum Heiligensee hatte das Gericht im Januar 2024 ein Räumungsurteil erlassen. 


Dieses wurde nun, nach mehreren durch den Vermieter EJF eingeräumten Fristverlängerungen, vollstreckt. Der Gerichtsvollzieher kam nach ordnungsgemäßer frühzeitiger Ankündigung, erneuter Prüfung aller Sachverhalte durch das Gericht und nach einem Besuch vom Bezirksamt zur Vorbereitung. 

Der Fall ging auf Initiative der betroffenen Mieterin seit Sommer 2024 durch die Boulevard-Medien. Die Berichterstattung hat viele Emotionen hervorgerufen und verständlicherweise mitfühlende oder auch empörte Reaktionen ausgelöst. Die Darstellung des Sachverhalts ist dabei stark vereinfacht und lässt verschiedene Aspekte außer Acht, die eine völlig andere Perspektive böten. Das EJF will kein negatives Bild einer ehemaligen Mieterin in der Öffentlichkeit zeichnen und äußert sich deshalb seinerseits öffentlich weiterhin nur sehr zurückhaltend. 

Im EJF glaubte man sehr lange, der Mieterin mit großem Entgegenkommen zu helfen, bot im Laufe der Jahre unterschiedliche Hilfen an, erließ Gebühren. Doch letztlich nahm die Mieterin kein Gesprächsangebot an und zeigte keinen Lösungswillen. Sie schaltete, nachdem knapp ein Jahr Mietrückstand aufgelaufen war, die Boulevardmedien ein. Plötzlich wurde das EJF öffentlich als „herzlos“, vermeintlich „unchristlich“ dargestellt, die öffentliche Rufschädigung nach Jahren des Entgegenkommens macht nicht nur die Mitarbeiter:innen vor Ort fassungslos. 

Mitarbeiter:innen des EJF wurden und werden bedroht. Menschen fordern „Hilfe“ für die Familie. Dabei hatte das EJF sich längst bereit erklärt, die Familie zu betreuen und zu begleiten – wenn sie das denn möchte. Doch bis zuletzt war das nicht der Fall. Und kein Vermieter kann einfach in das Leben von Mietern eingreifen, selbst, wenn er gerne helfen würde.

Mit dem Bezirk gemeinsam hatte das EJF zwar sogar ein alternatives Betreuungsangebot mit Unterbringung auf dem Gelände für die Familie entwickelt – doch auch das nahm die Mieterin über Monate nicht an. Das EJF hat trotzdem die Räume auf eigene Kosten vorgehalten, sodass die Familie dort jetzt auf Zuweisung des Bezirksamtes zunächst nur ein paar Meter von der Wohnung entfernt untergekommen ist. Das EJF war absolut am Ende seiner Möglichkeiten. Es erscheint als die größere Hilfe für die Familie, den gemeinsamen Weg zu beenden, damit endlich eine schimmelfreie, für acht bis neun Personen ausreichend große Wohnung gefunden werden kann und muss. Der Bezirk Reinickendorf ist zuständig und hat übernommen. 

Die Familie ist zusammen, hat ein Dach über dem Kopf und ist betreut. Am Tag der Räumung bestanden wieder mehrmonatige Mietrückstände. 

Das EJF wünscht der ehemaligen Mieterin trotz allem alles Gute und hofft, dass sie geeignete Unterstützung annimmt, um ein stabiles und gesundes Zuhause für sich und die Kinder zu schaffen.