Zwangsräumung im Diakoniezentrum - Bezirk und EJF bieten Lösung und Begleitung an


Berlin/30.10.2024 - Im Fall des rechtskräftigen Räumungsurteils gegen eine Mieterin im Diakoniezentrum Heiligensee des EJF gibt es eine mögliche Lösung für die Familie. 


(Der Fall ging auf Initiative der Mieterin durch die Berliner Boulevardmedien, siehe dazu auch die EJF-Medieninfo vom 24. Juli 2024). Das EJF ist Vermieter der Drei-Zimmer-Wohnung und hatte nach dem Urteil die Räumungsfrist auf Antrag der Mieterin um drei Monate bis zum 31. Oktober 2024 verlängert. In der Zeit nach dem Urteil hatte das EJF von der Mieterin keine neuen Informationen erhalten. In Abstimmung mit dem für den Fall zuständigen Bezirk hat das EJF trotzdem nach einer Lösung für die Familie gesucht, bei der vor allem die Kinder nicht aus ihrem Umfeld gerissen werden sollen. Mit Erfolg: Es wurde im Sozialraum eine adäquate temporäre Wohnmöglichkeit für die Familie geschaffen. 

Das EJF betreibt auf dem Gelände des Diakoniezentrums Heiligensee eine „ASOG“-Einrichtung für Familien mit Kindern. Hier wurde in den letzten Monaten umgebaut und umgeplant, sodass nun ausreichend zusammenhängender und abgegrenzter Wohnraum auf einer Etage für die achtköpfige Familie zur Verfügung stünde. Zu dem Angebot gehört die Möglichkeit, sozialpädagogische Betreuung mit Hilfe zur Selbsthilfe in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiter:innen unterstützen die Familie bei der Klärung von Formalitäten und beim Stellen von Anträgen. Oberstes Ziel ist es, nicht nur eine Unterkunft zu bieten, sondern die Familie bei allen weiteren notwendigen Schritten zu begleiten. Da sich die ASOG-Unterkunft auf dem gleichen Gelände wie die bisherige Wohnung befindet, würde die Familie damit nur wenige Meter weiterziehen – die Nähe zu Schule, Kita und sozialem Umfeld bliebe erhalten.

Ein „ASOG“-Angebot ist aus Sicht des EJF die geeignetste Wohnform für die Familie, bis sie eine dauerhafte Lösung mit angemessenem Wohnraum gefunden hat. Selbstverständlich müsste sich die Familie aber selbst dafür entscheiden, die angebotene Hilfe anzunehmen. Eine Mitarbeiterin des Bezirks hat zuständigkeitshalber zwei Wochen vor Ablauf der Räumungsfrist die Mieterin aufgesucht und über die anstehenden Schritte sowie das Angebot informiert. Ab dem 31. Oktober 2024 würde der Bezirk die Kosten für die „ASOG“-Unterbringung übernehmen. Dazu, ob die Mieterin das Angebot annehmen möchte und wird, hat das EJF aktuell keine Information.