Wer kann bei uns wohnen?
Aufgenommen werden in der Regel Erwachsene ab 18 Jahren mit einem Kind, bzw. max. zwei Kindern. Voraussetzung für eine Aufnahme ist:
- die Annahme der Hilfe und Unterstützung durch die pädagogiche Begleitung
- Bereitschaft zur Kooperation
- ausreichendes Maß an Verlässlichkeit und Eigenständigkeit
- als Anschlussmaßnahme nach:
- einer Mutter/Vater-Kind Wohngruppe
- einer Inobhutnahme
- einem Aufenthalt in einem Frauenhaus
Unser Angebot:
- Es stehen 3 Betreuungseinheiten in trägerinternen Wohnungen zur Verfügung. Es handeltn sich hierbei um Zweiraumwohnungen.
- Bereitstellen von vereinbarten Betreuungszeiten in Form von Beratung, Begleitung und Unterstützung
- Hilfestellung und Unterstützung einer gewaltfreien Erziehung durch Auseinandersetzung mit verschiedenen erzieherischen Methoden bzw. Ansätzen
- Hilfestellung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltages
- Beratung zu den Themenschwerpunkten, z.B. Partnerschaft, Kinderbetreuung, Kinderschutz, Sexualität, Gewalt, Finanzen
- nachhaltige Zukunftsplanung
- Integration in den Sozialraum
- Weiterhin beinhaltet es Beratung und ggf. Begleitung zu verschiedenen Institutionen, wie z.B. zur Schuldnerberatung, Ausländerbehörde, Job-Center, Gericht o. ä.
Rechtsgrundlagen
- § 8a Abs. 4 SGB VIII
- § 19 SGB VIII
- § 35a SGB VIII
- § 36 SGB VIII