Adresse
Kinder- und Jugendhilfeverbund im Diakoniezentrum
BEWM FamWG
Am Bärensprung 34
13503 Berlin (Heiligensee)
Tel. (030) 4306-268
Mail bewm.famwg@ejf.de
Ansprechperson
Bereichsleitung
Heidrun Wacker
Tel.: +49 (0) 30 4306-272
Mobil: 0151 163 44 684
Mail: Wacker.Heidrun@ejf.de
Platzzahl
6 behinderte Mütter/Eltern mit ihren Kindern (12 Plätze)
Die Räume der Familienwohngemeinschaft bieten Platz für sechs behinderte Mütter/Eltern mit ihren Kindern. Die Wohnungen mit Garten und Blick ins Grüne befinden sich auf dem Gelände des Diakoniezentrums. Jeder Familie stehen zwei Wohnräume, ein eigenes Badezimmer und ein Flur zur Verfügung. Wohnzimmer, Küche und Garten werden gemeinschaftlich genutzt. Die Büroräume der BetreuerInnen und ein großer Multifunktionsraum grenzen an die Wohngemeinschaft an. Unser harmonisch ausgestalteter hausinterner Kindergarten befindet sich unmittelbar in der Nähe.
Die Betreuungszeiten während der Woche sind schwerpunktmäßig zwischen 12.00 und 21.00 Uhr und regelmäßig am Wochenende nach gemeinsamer Absprache. In der übrigen Zeit sind die Betreuer:innen in Notfällen über ein Bereitschaftstelefon zu erreichen.
Das Team der Familienwohngemeinschaft besteht aus erfahrenen Sozialarbeiter:innen. Erzieher:innen und Sozialpädagog:innnen.
Im Kindergarten arbeiten zwei in der Kleinkindpädagogik ausgebildete Erzieherinnen. Hier werden die Kinder aus der Familienwohngemeinschaft, dem Betreuten Einzelwohnen und der Mutter-Kind-Wohngruppe flexibel betreut und altersentsprechend gefördert.
Die Schwerpunkte unserer Arbeit sind:
Zu unserer Zielgruppe gehören lernbehinderte und leicht geistig behinderte Mütter/Eltern, die über einen längeren Zeitraum eine emotionale Beziehung zu ihrem Kind aufgebaut haben. Um jedoch mit ihrem Kind weiterhin zusammenleben zu können, bedürfen sie einer professionellen, kontinuierlichen Beratung, Unterstützung und Begleitung. Vorausgesetzt wird bei den Müttern/Eltern eine Einsicht ihrer Beeinträchtigung und ihre Bereitschaft zur verbindlichen und verlässlichen Zusammenarbeit mit den Betreuerinnen der Wohngemeinschaft, wenn möglich der Herkunftsfamilie, der Werkstatt, den gesetzlichen BetreuerInnen und dem Jugendamt.
Rechtsgrundlage
§ 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnform für Mütter und Kinder
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