Adresse
Kinder- und Jugendhilfeverbund im Diakoniezentrum
BEWM Muki DZ
Am Bärensprung 32
13503 Berlin (Heiligensee)
Tel. (030) 4306-625
Mail bewm.muki-dz@ejf.de
Ansprechperson
Bereichsleitung
Ilka von Cossart
Tel. (030) 4306-277
Mobil 0176 221 624 39
Fax (030) 4306-299
Mail cossart.ilkavon@ejf.de
Platzzahl
12 Schwangere bzw. Mütter mit ihren Kindern
Die sechs 1 1/2-Zimmerwohnungen (ca. 40 qm) mit Balkon und Blick ins Grüne befinden sich auf verschiedenen Etagen einer Wohnanlage im Diakoniezentrum Heiligensee. Die Büroräume der Betreuerinnen sind Treffpunkt und befinden sich in unmittelbarer Nähe der Wohnungen. Die Mutter-Kind-Wohngruppe, in dem sich der weitläufig und harmonisch gestaltete hausinterne Kindergarten mit 10 Plätzen für Kinder zwischen drei Monaten und drei Jahren befindet, ist in fünf Minuten Fußweg zu erreichen.
Die Betreuungszeiten während der Woche sind zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. In der übrigen Zeit und am Wochenende sind die Betreuerinnen in Notfällen über ein Bereitschaftstelefon zu erreichen.
Das Team besteht aus vier, in der Mutter-Kind-Arbeit erfahrenen Sozialarbeiterinnen mit 2.76 Stellenanteilen.
Im Kindergarten arbeiten in der Kleinkindpädagogik ausgebildete Erzieherinnen mit 2,0 Stellenanteilen. Hier werden die Kinder aus dem MuKi-BEW, der Mutter-Kind-Wohngruppe und der Familienwohngemeinschaft für behinderte Mütter/Eltern betreut und altersentsprechend gefördert.
Die Schwerpunkte der Arbeit sind:
Zielgruppe
Schwangere Jugendliche ab 17 Jahren, jugendliche oder volljährige Mütter und allein erziehende Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren, die keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen. Die Gründe für einen Aufenthalt im BEW können neben dem Alter Schwierigkeiten in der Persönlichkeitsentwicklung, eine psychosoziale Notlage, Überforderung durch Geburt und Mutterschaft (Zwillinge), Gewalt und Aggression in der Paarbeziehung oder ein Kinderschutzfall sein. Vorausgesetzt wird bei den Müttern eine Bereitschaft zur verbindlichen und verlässlichen Zusammenarbeit.
Rechtsgrundlage
§ 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnform für Mütter und Kinder
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