Beratung
Angebot an 2 Standorten: Potsdam und Fürstenwalde

Täter-Opfer-Ausgleich

Der Fachbereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet seit 1996 außergerichtliche Vermittlung an. Die Vermittlung ist freiwillig und kostenlos.
Wir sind für Beschuldigte zwischen 14 und 21 Jahren zuständig. Für Geschädigte gibt es keine Altersbegrenzung, wenn die jeweiligen Täter in die o.g. Altersgruppe fallen.
Wir arbeiten vollspezialisiert, nach den TOA-Standards, die vom Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung der Deutschen Bewährungshilfe entwickelt wurden.

Adresse

Täter-Opfer-Ausgleich
Standort 1: Beratungshaus Potsdam
Friedrich-Engels-Straße 24, Haus 1
14473 Potsdam

Kontakt

Sekretariat
Telefon: +49 331 28073-16 / +49 331 28073-20

Standort 2

Täter-Opfer-Ausgleich Fürstenwalde
Karl-Marx-Str. 17
15517 Fürstenwalde / Spree
(200 m vom Bahnhof Fürstenwalde)

Tel.: +49 1578 2210812
Fax: 03361 36711-46 

Ansprechpartner
Bernd Schutza
Mail: schutza.bernd@ejf.de

Steckbrief

Unser Angebot

Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Geschädigte und Beschuldigte eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines allparteilichen Dritten eine befriedende Regelung von Konflikten herbeizuführen.

Geschädigten helfen wir, individuelle Bedürfnisse von der Tatverarbeitung bis zu einer Wiedergutmachung zu klären und den Beschuldigten gegenüber geltend zu machen.

Beschuldigte unterstützen wir bei ihrem Bemühen um Klärung und Wiedergutmachung.

In einem Strafverfahren bekommt das Opfer eine eher passive Rolle zugewiesen, der Täter und die Schuldfrage stehen im Mittelpunkt.

Beim Täter-Opfer-Ausgleich ist dies anders, hier können die Geschädigten ihre berechtigten Ansprüche anmelden, ihre eventuellen Ängste ausdrücken und ihre Vorstellungen über eine mögliche Wiedergutmachung äußern.

Die Beschuldigten können zeigen, dass sie bereit sind, sich ihrer Tat und deren Folgen zu stellen und bemüht sind, aktive Wiedergutmachung zu leisten.

Vorgehensweise im Täter-Opfer-Ausgleich

Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann in allen Phasen des Verfahrens einsetzen.
Einem möglichen Vermittlungsgespräch gehen getrennte Vorgespräche mit beiden Konfliktparteien voraus.

In dem Vermittlungsgespräch geht es um:

  • Aufarbeitung der unterschiedlichen Sichtweisen des Vorfalles,
  • Aufarbeitung der emotionalen Situation bei Geschädigtem und Beschuldigtem,

kann es um:

  • die Klärung der materiellen Ansprüche,
  • Vereinbarungen zwischen den beteiligten Konfliktparteien gehen.

Unsere Ansprechpersonen