Das EJF kann bei Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflage und Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung berücksichtigt werden.
Thüringen:
Das EJF wurde im Jahr 2003 in die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen aufgenommen beim: Oberlandesgericht Thüringen - AZ: 4010 E a - 114/01
Brandenburg:
Das EJF wird geführt auf der Vorschlagliste beim: Oberlandesgericht Brandenburg zu Nummer 473.
Berlin:
Das EJF wird geführt auf der Vorschlagsliste beim Amtsgericht Tiergarten zu Nummer 310.