Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45 b SGB XI)

Eingeschränkte Alltagskompetenz

Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.

Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 104 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 208 Euro monatlich (erhöhter Betrag).
Die Höhe des jeweiligen Anspruchs wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Einzelfall festgelegt und dem Versicherten mitgeteilt.

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen.
Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen

  • der Tages- oder Nachtpflege,
  • der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt,
  • der Kurzzeitpflege,
  • der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die nach § 45c SGB XI gefördert oder förderungsfähig sind.


Die Leistung kann von allen Pflegebedürftigen innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr bis zum 30. Juni übertragen werden.

Unsere Leistungen:

Wir bieten Ihnen im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen oder der erweiterten Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI folgende Leistungen an:

  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere‟ Auszeit zu ermöglichen
  • Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele,
  • gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames Kochen oder Backen etc.
  • Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Bewegungsübungen (jedoch nicht als Ersatz für Physiotherapie!)
  • Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang

Wünschen Sie mehr Informationen und / oder Beratung zu den gesetzlichen Voraussetzungen?
Wenden Sie sich bitte an Ihre ► Diakonie-Station und vereinbaren einen Gesprächstermin.
Wir beraten Sie gerne!

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