Aktuelles || EJF Diakonie-Pflege

Covid-19 / Coronavirus: Auswirkungen in der EJF Diakonie-Pflege

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Erkrankungsfälle mit Covid-19 / Corona-Virus in Deutschland ist auch die EJF Diakonie-Pflege mit seinen Einrichtungen besonders intensiv mit dem Thema befasst. Oberste Priorität hat der Schutz unserer Klientinnen und Klienten bei größtmöglicher Sicherheit für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die EJF Diakonie-Pflege richtet sich nach den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) und der beteiligten Behörden und orientiert sich an den Vorgaben der Diakonie Deutschland. Diese ist an die Kommunikations- und Organisationsstrukturen des Bundesministeriums für Gesundheit angebunden. Die Einrichtungen der EJF Diakonie-Pflege sind soweit notwendig in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern, Ärzten und diversen Fachverbänden.

Alle Mitarbeitenden wurden zum Thema informiert, Maßnahmen zur Minimierung der Ansteckungsgefahr wurden umgesetzt. Alle Einrichtungen verfügen über aktualisierte Pandemiepläne. Ein zentraler Krisenstab koordiniert die Maßnahmen. 

Wir bitten um Verständnis, wenn individuelle Anfragen nur verzögert beantwortet werden können. Die Situation ändert sich sehr schnell und die Versorgung der uns anvertrauten Menschen hat absoluten Vorrang.

Grundsätzlich sind wir bestrebt, Personenkontakte so gering wie möglich zu halten. Dies gilt sowohl für Personenkontakte mit Klienten als auch für Personenkontakte mit Kollegen oder Besuchern.

Alle Bereiche bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Für die Kommunikation sollen Telefon/ Fax/ E-Mail oder sonstige Kommunikationswege genutzt werden. In den Bereichen wird möglichst isoliert oder im Home-Office gearbeitet.

Die pflegerische Versorgung der Klienten erfolgt im eingeschränkten Betrieb. Pflegebedürftige, deren Angehörige eine berufliche Tätigkeit ausüben, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens insbesondere im Bereich der Gesundheit, Pflege, der öffentlichen Sicherheit und Versorgung erforderlich ist oder für solche Fälle in denen eine Betreuung pflegefachlich erforderlich ist und nicht anderweitig sichergestellt werden kann, werden im erforderlichen Maß pflegerisch versorgt. Alle andern vertraglich vereinbarten Leistungen werden auf ein notwendiges Maß reduziert. Die leitende Pflegefachkraft entscheidet im Einzelfall, ob sie Leistungen anbieten muss, um die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen. Der Schutz der pflegebedürftigen Menschen ist dabei das entscheidende Kriterium. Pflegebedürftige gehören zu einer besonders vulnerablen Zielgruppe und sollten ihren sozialen Kontakt so weit wie möglich einschränken. Gleichzeitig muss aber die pflegerische Versorgung dieser Menschen sichergestellt sein. Wenn die durch die Diakonie-Station geleisteten pflegerische Maßnahmen nicht in vertretbarer Qualität durch Angehörige und / oder andere geleistet werden können, ist die Versorgung pflegefachlich angezeigt.

Plätze frei in Senioren-WG in Berlin-Marienfelde

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Fachkräfte für die Diakonie-Pflege gesucht!

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Pflegefachkraft (m/w/div)
in Voll-/Teilzeit oder geringfügig beschäftigt, stundenweise am Abend oder
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