Täter-Opfer-Ausgleich Potsdam

Adresse

EJF-Beratungshaus Lindenstraße
Täter-Opfer-Ausgleich
Lindenstr. 56
14467 Potsdam

Tel.: 0331 28073-16 Sekretariat
Fax: 0331 28073-33    

Ansprechpartner

Matthias Beutke
Tel.: 0331 28073-12
Mail: beutke.matthias@ejf.de

Der Fachbereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet seit 1996 außergerichtliche Vermittlung an. Die Vermittlung ist freiwillig und kostenlos.

Wir sind für Beschuldigte zwischen 14 und 21 Jahren zuständig. Für Geschädigte gibt es keine Altersbegrenzung, wenn die jeweiligen Täter in die o.g. Altersgruppe fallen.

Wir arbeiten vollspezialisiert, nach den TOA-Standards, die vom Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung der Deutschen Bewährungshilfe entwickelt wurden.
 

Faltblatt zum Herunterladen

Jahresbericht 2023 zum Herunterladen

Was ist Täter-Opfer-Ausgleich?

Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Geschädigte und Beschuldigte eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines allparteilichen Dritten eine befriedende Regelung von Konflikten herbeizuführen.

Geschädigten helfen wir, individuelle Bedürfnisse von der Tatverarbeitung bis zu einer Wiedergutmachung zu klären und den Beschuldigten gegenüber geltend zu machen.

Beschuldigte unterstützen wir bei ihrem Bemühen um Klärung und Wiedergutmachung.

Welche Vorteile bietet ein Täter-Opfer-Ausgleich?

In einem Strafverfahren bekommt das Opfer eine eher passive Rolle zugewiesen, der Täter und die Schuldfrage stehen im Mittelpunkt.

Beim Täter-Opfer-Ausgleich ist dies anders, hier können die Geschädigten ihre berechtigten Ansprüche anmelden, ihre eventuellen Ängste ausdrücken und ihre Vorstellungen über eine mögliche Wiedergutmachung äußern.

Die Beschuldigten können zeigen, dass sie bereit sind, sich ihrer Tat und deren Folgen zu stellen und bemüht sind, aktive Wiedergutmachung zu leisten.

Gelingt es, eine Form der Wiedergutmachung zu finden, die beide Seiten akzeptieren, kann ein Schlusspunkt unter den Vorfall gesetzt werden.

Vorgehensweise im Täter-Opfer-Ausgleich

Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann in allen Phasen des Verfahrens einsetzen.
Einem möglichen Vermittlungsgespräch gehen getrennte Vorgespräche mit beiden Konfliktparteien voraus.

In dem Vermittlungsgespräch geht es um:

  • Aufarbeitung der unterschiedlichen Sichtweisen des Vorfalles,
  • Aufarbeitung der emotionalen Situation bei Geschädigtem und Beschuldigtem,

kann es um:

  • die Klärung der materiellen Ansprüche,
  • Vereinbarungen zwischen den beteiligten Konfliktparteien gehen.


gefördert vom Ministerium Bildung, Jugend und Sport und vom Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

 

Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen.

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