FAQ 3G-Regeln im ClaB

Was bedeutet die 3G-Regel?

  • Die sogenannte 3G-Regel steht für „Genesen oder Getestet“. Sie gilt bei allen Angeboten / Leistungen unseres Hauses.

Für wen gilt die 3G-Regel?

  • Kursleiter:Innen
  • Kinder und Jugendliche (mit Vorzeigen des "Schultests")
  • Eltern
  • Mieter:Innen in den Öffnungszeiten
  • Fachkäfte
  • Mitarbeiter:Innen

Welche Ausnahmen bestehen?

  • Die 3G-Regel gilt nicht für:
  • Kinder unter 6 Jahren
  • Kurzbesuche ( zBsp. Zahlung des Kursbeitrag, Raumanfrage, Terminvereinbarung, Unterlagenabgabe u.ä.)
  • Besuch unseres Spielplatzes
  • Es gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung im ganzen Haus.

Wie ist das Vorgehen bei geimpften bzw. genesenen Personen?

  • Geimpfte und Genesene legen den Nachweis zu Beginn des Kurses/ Besuchs/ Gesprächs vor, z.B. digitales Impfzertifikat in der Coronawarnap, gelbes Impfausweisdokument oder Bescheid des Gesundheitsamtes.

Wie ist das Vorgehen bei Nichtgeimpften und Nichtgenesene?

  • Für Nichtgeimpfte oder Nichtgenesene gilt die Testpflicht für jeden Angebotsbesuch und jedes Beratungsgespräch.

Welche Art der Tests sind erforderlich?

  • Es gilt der Test des Testzentrums (unter fachlicher Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Test) bzw. ein Selbsttest, der vor Ort erworben werden kann. Die Einrichtungen halten eine begrenzte Anzahl an Selbsttests bereit, die entsprechend käuflich von den Betreffenden erworben werden können.
  • Für Kinder und Jugendliche gilt auch der Test, welcher im Rahmen des Schulbesuches durchgeführt wird. Dieser Test darf nicht älter als 48h sein. Bei Besuch eines Angebotes ist die "Bescheinigung nach über die Durchführung eines Antigen-Selbsttests" mitzuführen.

Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen.

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