Antragstellung, Finanzierung und rechtliche Grundlagen

Was ist nötig, um Frühförderung zu beantragen ? 

 

1. der Kontakt zur Frühförder- und Beratungsstelle

Sie können uns anrufen, faxen oder mailen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

2. die medizinische und pädagogische Diagnostik

Wir bieten heilpädagogische Diagnostik an und vermitteln die medizinische Diagnostik.

3. ein aus der Diagnostik resultierender Förder- und Behandlungsplan

Gemeinsam mit Ihnen und dem Arzt verabreden wir, worum es in der Frühförderung gehen soll (Schwerpunkte, Arbeitsweise, Zeitdauer, Häufigkeit...).

4. ein Antrag beim örtlichen Sozial- oder Jugendamt

Die Zuständigkeit der Ämter ist unterschiedlich in den Landkreisen und Berlin geregelt; wir nennen Ihnen gern die Ansprechpartner in Ihrer Region.

 

Sie können sich jederzeit unverbindlich von uns beraten lassen.

Frühförderung ist für alle Familien kostenfrei!

 

Die Komplexleistung Frühförderung ist im Sozialgesetzbuch IX "Rehabiliation und Teilhabe behinderter Menschen" (§ 30 Früherkennung und Frühförderung und § 56 Heilpädagogische Leistungen) und in der Frühförderungsverordnung - FrühV vom 24.06.2003 geregelt.

Komplexleistung Frühförderung heißt, Eltern können alle notwendigen pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Diagnostik-, Förder- und Behandlungsmaßnahmen für ihr Kind aus "einer Hand" und von einer interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle erhalten.

Im Land Brandenburg wird zur Zeit an der Umsetzung der Komplexleistung gearbeitet. Unsere pädagogische Frühförderung wird dann um therapeutische Angebote erweitert. 

 

 

 

 

Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen.

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