Regional ansässige Vereine, Schule, Kindertagesstätten und Tagespflegestellen sowie Parteien und Wählergruppen, die in der Gemeindevertretung sind, erhalten eine Ermäßigung für entstandene Nutzungsentgelte:a) bei Kinder- und Jugendgruppen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 100%
b) bei Nutzergruppen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 50%
Nutzungsentgelt für die Räume
Die Zahlung des Nutzungsentgeltes erfolgt je angefangene Stunde. Die Nutzung des Brennofens ist nur in Verbindung mit der Anmietung des Töpferraumes möglich. Bei Vertragsabschluss ist eine Kaution in Höhe von 100,00 € zu entrichten. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der angemieteten Einrichtung in voller Höhe erstattet.
Großer Veranstaltungsraum ca. 111m² - 20,00 € / h
Nutzung der Küche inkl. der Geräte - 3,00 € / h
Kreativraum - 5,00 € / h
Töpferraum - 6,00 € / h