Tat-Ausgleich

Integrationshilfe
Tat-Ausgleich
Bugenhagenstraße 12
10551 Berlin

Telefon    030 429 58 41
Fax          030 429 41 96

E-Mail: integrationshilfe-toa@ejf.de


Sie erreichen uns telefonisch am Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 9.30 bis 13.00 Uhr.



Was ist ein Tat-Ausgleich?


Tat-Ausgleich ist die Schlichtung von Konflikten die über „normale Alltagskonflikte“ hinausgehen, z.B.

- Konflikte mit einer Gewaltproblematik

- Eskalierte Familienkonflikte

- Konflikte im schulischen Bereich - zwischen Schüler/-innen  oder zwischen Lehrer/-innen und Schüler/-innen - wie z.B. Mobbing, Bedrohungen, schwere  Beleidigungen, Gewaltvorfälle.
 

Welche Chancen bietet ein Tat-Ausgleich?

Neutrale Konfliktvermittler/-innen können alle Konfliktbeteiligte dabei unterstützen, dass Konflikte geschlichtet , d.h. weitere Eskalationen verhindert und ggf. Wiedergutmachungen vereinbart werden.
 

An wen richtet sich unser Angebot?

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler Berliner Schulen im Alter von 12  bis 21 Jahren, wenn es zu Konflikten im schulischen Bereich oder in einem anderen Kontext (Kiez, Peer-Gruppen etc.) gekommen ist. Die Meldungen erfolgen in der Regel über die Schule. Ansprechpartner sind unter anderem die Schulpsychologinnen und -psychologen für Gewaltprävention und Krisenintervention und Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter.  Selbstmeldungen sind jederzeit möglich. Auch Jugendamtsmitarbeiter/-innen  sowie andere Fachkräfte oder Eltern können einen Tat-Ausgleich bei uns anregen.   

Die Teilnahme an einem Tat-Ausgleich ist für alle Beteiligten freiwillig und kostenlos.                                              

 

Informationsmaterial / Flyer

Informationen für Fachkräfte in oder im Umfeld der Schule

Informationen für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern (12-21 Jahre)

Anmeldung Tat-Ausgleich

Jahresbericht 2022

 

Links / Aktuelles

Website Senat: Gewaltprävention

Täter-Opfer-Ausgleich

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