Therapeutische Wohngruppe Heiligensee

Adresse

Therapeutische Wohngruppe Heiligensee
Am Bärensprung 26
13503 Berlin

Katharina Wenzel (Gruppenleiterin)
Tel. (030) 4306-262
Fax (030) 4306-299
E-Mail wenzel.katharina@ejf.de

Nicola Kalff-Kunze (Bereichsleiterin)
Mobil 0151 527 003 63
Tel. (030) 4306-261
Fax (030) 4306-299
E-Mail kalff-kunze.nicola@ejf.de


Platzzahl: 8                 

 

In der Therapeutischen Wohngruppe werden 8 junge Menschen rund-um-die-Uhr von einem multiprofessionellen Team sozialpädagogischer und therapeutischer Fachkräfte betreut.

Therapeutisches Milieu: Schwerpunkte sind die Stabilisierung, Entwicklungsförderung und Verselbstständigung der Jugendlichen und jungen Volljährigen im Rahmen eines therapeutischen Milieus, das durch die Verzahnung von Therapie und Pädagogik hergestellt wird.

Ressourcen des Standorts: Das Diakoniezentrum Heiligensee, ein Gemeinwesen mit Dorfcharakter im Grünen am nördlichen Berliner Stadtrand, bietet besondere Ressourcen für einen

handlungsorientierten Ansatz in der pädagogischen und therapeutischen Arbeit: Gestaltung und Pflege des Gartens, handwerkliche Arbeiten im Haus und auf dem Gelände, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und gemeinsames Kochen, Umgang mit Tieren (Hauskatze und freizeit-pädagogisches Reiten) sowie viele sportliche Angebote (z.B. Fitness-, Fußball-, Judo-Training) ermöglichen für die Bewohner_innen der TWG den Aufbau und die Stabilisierung einer verbindlichen Tages- und Wochenstruktur sowie die Stärkung ihrer alltagspraktischen und sozialen Kompetenzen.

Arbeit mit Familien: Zur intensiven Arbeit mit den Herkunftsfamilien gehören regelmäßige Beratungsgespräche mit Eltern und anderen Bezugspersonen. Die jungen Menschen erhalten Unterstützung bei der Reflexion und Klärung ihrer familiären Beziehungen und ggf. bei der Ablösung vom Elternhaus sowie bei der Entwicklung einer tragfähigen Lebensperspektive.

Verselbstständigung: Angebote mit geringerer Betreuungsdichte im Anschluss an die TWG gibt es im Diakoniezentrum mit dem Betreuten Einzelwohnen und der Integrativen Wohngemeinschaft.


Aufgenommen werden Jungen und Mädchen ab 13 Jahren,

  • die auf Grund psychischer Störungen, psychiatrischer und psychosomatischer Erkrankungen oder Trauma-Folgestörungen von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind
  • die vernachlässigt und/oder von sexueller und/oder körperlicher Gewalt betroffen sind
  • die selbst- und fremdgefährdendes Verhalten aufweisen
  • die in Folge psychosozialer Belastungen nicht in schulische oder berufliche Maßnahmen integriert sind
  • die wegen ihrer Lern- oder leichten geistigen Behinderung eine reizarme Umgebung benötigen

 

Rechtsgrundlage

§ 27 SGB VIII Vorraussetzung einer erzieherischen Hilfe - in Verbindung mit

  • § 34 SGB VIII Heimerziehung
  • § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

 

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