Informationen zum Arbeitsfeld Flüchtlings- und Wohnungslosenhilfe

Allgemeines

Wer politisch verfolgt ist und eindeutig nachweisen kann, dass er ohne Umweg über ein anderes Land direkt nach Deutschland geflohen ist, bekommt ein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Wem wegen Rasse, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in seinem Heimatland Gefahr droht und dessen Fluchtweg nicht nachweisbar ist, der erhält nach der Genfer Flüchtlingskonvention ebenfalls ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Beide Gruppen haben den gleichen Schutzstatus. Faktisch sind Asylbewerber und Flüchtlinge dasselbe.

Nicht anerkannt wird, wer aus wirtschaftlichen Gründen seine Heimat verlässt.

Wer über einen sicheren Drittstaat einreist (z.B. Italien) dessen Antrag wird ohne Prüfung abgelehnt und er wird in das erste sichere Ankunftsland in Europa zurückgeschickt (Ausnahme seit dem 21. August 2015: Syrische Staatsangehörige, bei denen das Dublin-Verfahren ausgesetzt wurde).

Informationen zur Residenzpflicht ...

Flüchtlinge in Deutschland

Mitte 2018 wurde vom Bundesinnenministerium vermutet, dass der "vereinbarte Korridor für die Zuwanderung" – gemeint waren Flüchtlinge – "von 180.000 bis 220.000 Personen jährlich erreicht wird oder sogar überschritten werden könnte" (Mitteilung des BMI am 10. Juli 2018). Ende 2018 lag die Zahl der Asylerstanträge nach BMI-Angaben bei rund 162.000 – 18 % weniger als im Vorjahr. Darin enthalten sind die Asylerstanträge der rund 32.000 in Deutschland geborenen Kinder von Menschen, die im Asylverfahren sind oder waren. Die Zahl der neu eingereisten Asylsuchenden liegt damit nur bei rund 130.000.

Insgesamt wurden 2018 rund 162.000 Asylerstanträge gestellt, davon allein ein Viertel von syrischen Geflüchteten, der größten Gruppe der Asylsuchenden in Deutschland. Rund zehn Prozent der Asylsuchenden kamen aus dem Irak (16.000). Weitere Hauptherkunftsländer waren Iran (11.000), Nigeria, Türkei und Afghanistan (jeweils 10.000) – siehe dazu Asylgeschäftsstatistik Dezember 2018. Quelle: BAMF-Asylgeschäftsbericht, 12/2018 (Zahlen gerundet).

Bei den Asylsuchenden handelt es sich um Familien, einzelne Männer oder Frauen aber auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF). Sie kommen aus allen sozialen Schichten, haben ganz unterschiedliche Berufe in ihren Heimatländern ausgeübt und waren teilweise gezwungen lebensgefährliche Wege der Flucht zu beschreiten. Den Vereinten Nationen zufolge sind weltweit derzeit rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht. 80 bis 85% der flüchtenden Menschen bleiben in der Heimatregion, in benachbarten Staaten oder sogar im eigenen Land.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland erhält die/der Geflüchtete Sachleistungen, wie zum Beispiel Verpflegung, Putzmittel, Kleidung. Nach 15 Monaten erhält die/der Geflüchtete 352 Euro pro Monat, die Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich übernommen. Dies entspricht dem Sozialhilfegesetz. Die Kostenträger sind in Berlin das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten oder, wenn ein Flüchtling bereits eine Anerkennung erhalten hat und im SGBII-Bezug ist, die Bezirksämter; In Bayern und Brandenburg sind es die Landkreise oder kreisfreien Städte.

Nach Annahme des Antrags auf Asyl erhalten Flüchtlinge und Asylbewerber eine Aufenthaltserlaubnis mit einer eingeschränkten Beschäftigungserlaubnis und die Zuständigkeit/Verantwortlichkeit geht auf die Bezirke und das Jobcenter über.

Seit Ende letzten Jahres können Flüchtlinge bereits nach drei Monaten arbeiten. Allerdings darf ein Asylbewerber nur eingestellt werden, wenn es für die Stelle keinen Deutschen und keinen EU-Bürger gibt. Diese Einschränkung wird von der Arbeitsagentur geprüft und entfällt nach 6 Monaten. Auch für Flüchtlingskinder gilt die Schulpflicht. Die Kinder werden – sofern sie die deutsche Sprache noch nicht beherrschen – zunächst in besonderen Willkommensklassen unterrichtet, die in verschiedenen Schulen eingerichtet wurden.

Unbegleitete minderjährige Ausländer

Ca. 90-95% der Flüchtlingskinder kommen mit ihren Eltern nach Deutschland. Die anderen gelten als „unbegleitete minderjährige Ausländer“ (UMA). Ende 2014 befanden sich bundesweit rund 7500 UMA in Obhut der Jugendämter; rund 10.500 wurden in Anschlusshilfen betreut; insgesamt befanden sich 18.000 UMF (= unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Prognosen gehen von steigenden Zahlen aus.

Nach geltender Rechtslage ist das Jugendamt am Ort der Feststellung der Einreise verpflichtet die UMA vorläufig in Obhut zu nehmen. Es ist ihre Aufgabe, die UMA kind- bzw. jugendgerecht und umfassend versorgt unterzubringen, die Minderjährigkeit qualifiziert feststellen zu lassen, das Kindeswohl zu wahren und innerhalb von 7 Werktagen einen Vormund zu bestellen. Die landesinterne und deutschlandweite Verteilung der UMA erfolgt nach Maßgabe von Kindeswohl und Kindeswille. In einem Clearingverfahren werden Inobhutnahme und Anschlusshilfen durch das Zuweisungsjugendamt geregelt.

Der Arbeitsbereich „Flüchtlings- und Wohnungslosenhilfe“ beim EJF

2013 hatte sich das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF gemeinnützige AG) entschlossen, die Migrations- und Flüchtlingshilfe zu den bisherigen Arbeitsfeldern hinzuzufügen – und entsprach damit einer Bitte der politischen Entscheidungsträger. Das Leid und die Not derer, die sich entschlossen haben, sich aus ihren Ländern zu uns aufmachen, um Bürgerkrieg und politischer Verfolgung zu entfliehen, war der Anlass, einen konkreten Beitrag bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung dieser Menschen in Berlin und Brandenburg zu leisten. Ohne Ansicht der politischen oder sexuellen Ausrichtung oder religiöser Überzeugung jedes Einzelnen, und in Erfüllung seines diakonischen Auftrags nimmt sich der soziale Träger mittlerweile hochprofessionell und sehr engagiert der genannten Zielgruppe an.

Ziel unserer Arbeit mit Flüchtlingen ist es, die vorübergehende und sichere Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu gewährleisten sowie sie in lebenspraktischen Alltagsangelegenheiten zu unterstützen und zu betreuen. Für alle stationären Einrichtungen der EJF-Flüchtlingshilfe in Berlin gilt im Durchschnitt, dass neben der Heimleitung Sozialarbeiter/innen, Psycholog/innen, Kinderbetreuer/innen Verwaltungsangestellte, Hauswirtschaftskräfte und Hausmeister/innen tätig sind. In Brandenburg ist die personelle Ausstattung etwas geringer. Außerdem stehen auf Anfrage Sprachmittler in allen notwendigen Sprachen zur Verfügung. Ein Wachschutz ist rund um die Uhr vor Ort.

Generell geht es dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk bei der Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern darum, praktische und professionelle Unterstützung zu leisten. Dies geschieht selbstverständlich unter Wahrung und Berücksichtigung der nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten und bei gleichzeitiger Beachtung ausländerrechtlicher Grenzen sowie gesetzlicher Qualitätsstandards. EJF-Mitarbeitende versuchen Flüchtlingen größtmögliche Freiheit zu verschaffen, ohne die die Chance für eine gelingende Integration in Deutschland kaum zu realisieren ist. Dabei werden sie durch engagierte ehrenamtlich arbeitende Mitbürger/innen unterstützt.

Wer aus Angst um Leib und Leben das Land seiner Väter verlassen und sich dem Wohlwollen der Bürger eines fremden Landes ausliefern muss, ohne vertraute Menschen und in fremder Umgebung; wer der Sprache des neuen Landes nicht mächtig ist und nicht befugt, von seiner Hände Arbeit zu leben, sondern auf Transferleistungen angewiesen ist, der braucht das Gefühl willkommen zu sein. Die EJF-Mitarbeitenden tun alles, damit sich Flüchtlinge in ihrer neuen Umgebung sicher und gut aufgehoben fühlen.

Mit seinem umfänglichen Netzwerk von ambulanten und stationären Betreuungsangeboten ist das EJF bestens aufgestellt, um Flüchtlingen die Unterstützung und Orientierung aus einer Hand anzubieten, die sie in ihrer schwierigen Lage benötigen. Derzeit betreuen wir 2077 Menschen in unseren Unterkünften in Berlin und im Barnim, ambulant werden 11.128 Ratsuchende betreut und es arbeiten 92,4 Mitarbeitende in der Flüchtlings- und Wohnungslosenhilfe in Berlin und im Barnim. Seit Beginn des Jahres hat sich der Fachbereich auf wohnungslose Menschen ausgeweitet.

Die aktuellen Bedarfe für wohnungslos gewordene Menschen, unter denen sich auch ein großer Teil Geflüchteter befindet, haben das EJF dazu veranlasst, im Berliner Bezirk Reinickendorf eine Notübernachtung für wohnungslose Familien (44 Personen) im Diakoniezentrum Heiligensee aufzubauen. Sie wird seit März 2019 betrieben. Derzeit sind wir dabei zu prüfen, ab wann wir ein weiteres Angebot in diesem Kontext für obdachlose Frauen mit ihren Kindern eröffnen können. Denn seit 2016 stellen wohnungslose Frauen (mit und ohne Kinder) ein gutes Drittel aller in Deutschland lebenden Wohnungslosen – mit steigender Tendenz. In Absprache mit der zuständigen Senatsverwaltung sieht das EJF die Notwendigkeit, Frauen, die die Notübernachtung verlassen müssen und außer einer gemischt-geschlechtlichen ASOG-Unterkunft (ASOG: Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin) keinerlei Wohnmöglichkeiten haben, in einem geschützten und betreuten Umfeld unterzubringen. Der diakonische Träger beabsichtigt daher bis zu 50 spezialisierte ASOG-Unterkunfts-Plätze ausschließlich für Frauen (mit und ohne Kinder) als Übergangsmaßnahme im Bezirk Reinickendorf zu schaffen.

Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen.

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Das EJF ist Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.