Informationen zu unseren Haltungen und Grundsätzen

Wichtige Aspekte unserer Arbeit sind durch das Wohnteilhabegesetz (WTG) und das Wohnbetreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. Sie werden zusätzlich durch  

  • das BTHG (Bundesteilhabegesetz),
  • die UN-BRK (UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen),
  • die UN-KRK (UN-Konvention zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen),
  • das SEO (Schema der emotionalen Entwicklung nach Anton Dosen),
  • die persönliche Zukunftsplanung,
  • die personzentrierte Arbeit und
  • die Sozialraum-Orientierung 

ergänzend konkretisiert. Aktuelle rechtliche Entwicklungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden durch entsprechende Festlegungen der Kommission 75 für das Land Berlin verbindlich geregelt.

Wir

  • unterstützen die Nachwuchsförderung durch berufsbegleitende Ausbildungen von Fachkräften,
  • fördern die berufliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeitenden durch regelmäßige Unterweisungen sowie durch vielfältige interne und externe Schulungen,
  • unterstützen fachliche Spezialisierungen,
  • nutzen Supervision als Unterstützung um schwierige Einzelsituationen gemeinsam positiv zu lösen und um die Arbeits- und Leistungsfähigkeit wieder herzustellen,
  • stärken die Kompetenzen auch durch gruppen-  und standortübergreifende kollegiale Beratung.

Unsere Mitarbeitenden

werden alle ausnahmslos nach dem Vergütungssystem der AVR-Diakonie DWBO bezahlt. Damit ist bei uns die finanzielle Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Bezahlung gewährleistet.
Wir gewähren auch mehr Urlaubstage als der Gesetzgeber fordert und zahlen alle Zuschläge, die die AVR DWBO vorsieht.
Zusätzlich gibt es neben der betrieblichen Altersversorgung über die EZVK, in die der Arbeitgeber monatlich einzahlt, auch noch eine Jahressonderzahlung.
Familie und Beruf sollen bei uns miteinander möglich sein. Als familienfreundliches Unternehmen bemühen wir uns beispielsweise bei der Gestaltung der Dienstpläne im Schichtdienst die auf Anforderungen von Eltern, Alleinerziehenden sowie der berufsbegleitend in Ausbildung befindlichen Teammitglieder, Rücksicht zu nehmen. Daher arbeiten die Mitarbeitenden entweder im Tagdienst oder im Nachtdienst. Geteilte Dienste gibt es bei uns nicht.
Mit dem Programm Tapetenwechsel können zwei Mitarbeitende für den Zeitraum von drei Monaten ihren Arbeitsplatz im Verbund tauschen und so neue Erfahrungen machen oder Impulse geben. Die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz ist verbindlich geregelt.

Das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit

gilt bei uns für alle Personen. Zum Schutz vor Gewalt und Übergriffen von und gegen Menschen, die von uns betreut werden oder bei uns arbeiten, haben wir klare Richtlinien und ein verbindliches Schutzkonzept zur Gewaltprävention. Unesere Mitarbeitenden unterliegen dabei einem besonderen Verhaltenskodex.
Ein internes Präventions- und Deeskalationsteam (PuD) mit ausgebildeten Spezialisten unterstützt auf Anfrage alle Teams.
Bei Straftaten schalten wir die Polizei ein.

Zusätzlich

gibt es bei uns zahlreiche Betriebsvereinbarungen, mit denen bestimmte Verfahrensabläufe unserer Arbeit einheitlich und verbindlich für alle Betriebsstätten geregelt sind. Dazu gehören auch regelmäßige Mitarbeitergespräche, ein Ideen- und Beschwerdemanagement sowie ein internes Konfliktmanagement.
Am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.  

Unser Leitbild

stärkt die gemeinsame Orientierung im Handeln. Es zeigt uns Wege und Strategien für den Alltag auf und fördert unsere Selbstentwicklung in den verschiedenen Aufgabenfeldern.
Transparenz in der Arbeit ist für uns eine wesentliche Grundlage für den vertrauensvollen Umgang und das kollegiale Engagement im Alltag: Hilfe schaffen.

Mit unserem internen Qualitätsmanagement

zielen wir auf die kontinuierliche Verbesserung der rehabilitativen, sozialen und ökonomischen Ergebnisqualität, auf eine erhöhte Zufriedenheit von Leistungsempfängern und Mitarbeitern, auf eine qualitätsgerechte Ressourcennutzung und Prozessgestaltung. An dieser gemeinsamen Zielsetzung wirken unsere Mitarbeitenden aller Standorte seit Jahren erfolgreich mit.
Unser QM-Handbuch ist im Intranet allen Mitarbeitenden zugänglich. Für Anliegen oder Fragen steht Ihnen gerne unser Qualitätsbeauftragter Herr Knappe unter der Rufnummer (030) 92 90 34 43 oder per E-Mail zur Verfügung.

 

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Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen.

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