Hilfe kostet Geld

Öffentliche Mittel als Hilfen der Gemeinschaft reichen allein nicht aus. Es bedarf der zusätzlichen Unterstützung durch jeden Einzelnen.

Viele Angebote, die das EJF für Menschen mit oder ohne Behinderung bereithält, sind nicht zuletzt durch Mithilfe von privaten Spendern möglich geworden.

Ohne Spenden ist es nicht möglich, alles zu tun, was notwendig ist, um Menschen, die der Hilfe bedürfen, die bestmöglichen Chancen für ihre Entwicklung zu geben.

Unser aktuelles Spendenprojekt

Anläßlich unseres 115. Jubiläums im Dezember 2009 bitten wir Sie um eine Spende für unser Internat "Leben und Lernen" am Buckower Damm in Berlin-Neukölln für Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung haben.

Mehr zum Internat ... 

Helfen Sie uns helfen!

Spenden Sie unter Angabe des Verwendungszwecks: "Internat Buckower Damm" auf eines unser unten angegebenen Konten.

Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflage und Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung

Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflage und Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung

Das EJF kann bei Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflage und Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung berücksichtigt werden.

Thüringen:
Das EJF wurde im Jahr 2003 in die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen aufgenommen beim: Oberlandesgericht Thüringen - AZ: 4010 E a - 114/01

Brandenburg:
Das EJF wird geführt auf der Vorschlagliste beim: Oberlandesgericht Brandenburg zu Nummer 473.

Berlin:
Das EJF wird geführt auf der Vorschlagsliste beim Amtsgericht Tiergarten zu Nummer 310.

Wie stifte, vererbe, schenke ich richtig?

Wie stifte, vererbe, schenke ich richtig?


Allgemeine Tipps

An dieser Stelle sind einige wichtige Punkte zusammengetragen, die es zu berücksichtigen gilt.

Dabei haben wir uns auf die wesentlichen Schlagworte konzentriert und empfehlen Ihnen, bei einem konkreten Anlass nochmals einen Berater hinzuzuziehen.

Möchte man dem EJF einen Anteil seines Vermögens zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken überlassen, dann ergeben sich daraus unumgängliche Vorgehensweisen. Dabei gilt es zunächst, zwischen den wichtigsten Rechtsformen der Vermögensregelung zu unterscheiden:

  • Erbeinsetzung
  • Vermächtnis
  • Schenkung
  • Zustiftung


Zum Testament

Zunächst einige allgemeine Tipps zum letzten Willen.

Der letzte Wille muss handschriftlich verfasst werden und mit der Überschrift "Testament" beginnen. Es sei denn, Sie wählen die Form einer notariellen Beurkundung. Das Testament muss mit Vornamen und Familiennamen unterschrieben sein und mit Ort und Datum versehen werden. Ändert man ein Testament, dann schreibt man in jedem Fall, dass die vorherige Fassung mit dem jeweiligen Datum und der Ortsangabe ungültig ist beziehungsweise abgeändert werden soll. Das verhindert Missverständnisse.

Es ist übrigens ganz hilfreich, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen und einen Testamentsvollstrecker zu benennen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht hierzu:

»Ein nach Vorschrift errichtetes Testament ist auf Verlangen des Erlassers in besondere amtliche Verwahrung zu nehmen. Dem Erlasser soll über das in Verwahrung genommene Testament ein Hinterlegungsschein erteilt werden (§ 2248). Für die besondere amtliche Verwahrung sind die Amtsgerichte zuständig (§ 2258 a).«


Die Erbeinsetzung

Im Testament wird in der Regel eindeutig festgelegt, wer Erbe des Nachlasses ist. Das können Verwandte, Freunde oder eine gemeinnützige Organisation wie das EJF sein, oder alle gemeinsam zu gleichen oder unterschiedlichen Teilen.

Neben der klassischen Erbeinsetzung kennen wir auch das Behinderten-Testament. Dieses versucht, der Problematik der Rückgriffsmöglichkeit durch die Sozialbehörden zu begegnen und kann in jedem Einzelfall unterschiedliche Lösungen verlangen. Sollten Sie hierzu Gesprächsbedarf haben, wenden Sie sich an uns.


Das Vermächtnis

Wer das EJF nicht als Erbe einsetzen möchte und ihm dennoch etwas von seinem Nachlass zukommen lassen will, kann dies über ein Vermächtnis regeln. Das Vermächtnis ist eine konkrete und zielgerichtete Zuwendung für eine Organisation.

Es ist ein einfacher Weg, eine gute Sache zu unterstützen. So kann man im Testament alle wesentlichen Dinge seiner Familie hinterlassen und dennoch eine bestimmte Summe der gemeinnützigen Organisation vermachen.

Das Vermächtnis ist die einmalige Chance etwas Sinnvolles für benachteiligte Menschen zu tun.

Dabei fließt das Vermächtnis in vollem Umfang der Organisation zu, da das EJF von der Erbschaftssteuer befreit ist. Ein Vorteil dieser Variante könnte zum Beispiel sein, dass durch ein Vermächtnis die Erben in den Bereich der Erbschaftsfreibeträge fallen und sie dadurch keine Erbschaftssteuer entrichten müssen.

Fragen Sie dazu bitte Ihren Steuerberater..


Die Schenkung

Neben der Erbeinsetzung oder dem Vermächtnis hat man noch eine weitere Möglichkeit, seinen Nachlass aufzuteilen. Schon zu Lebzeiten kann man eine Schenkung veranlassen. Schenken kann man Vermögens- oder Sachwerte. Der Vorteil ist, dass die Schenker die Freude der Beschenkten und den Einsatz ihrer Mittel noch erleben. Sie können den Erfolg ihrer Spende mit den profitierenden Menschen teilen. Der Vorteil der begünstigten Organisation ist, dass sie das Geld sofort einsetzen kann und für den Fall der Gemeinnützigkeit von der Erbschaftssteuer befreit ist.


Die Zustiftung

Der Vorteil bei einer Zustiftung ist, dass die Mittel konkret an einen Zweck gebunden werden können. Das Stiftungsvermögen ist grundsätzlich in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten.

Das heißt, die Zwecke der Stiftung werden von den Zinsen finanziert und die Zustiftung bleibt im Grunde »ewig« erhalten. Es sei denn, der Stifter macht zweckgebundene Auflagen zum Beispiel, dass das Geld der Unterstützung der Behindertenarbeit zur Verfügung gestellt wird. In der Stiftungssatzung ist ebenfalls verankert, dass die Mittel der Stiftung nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden dürfen.

Für diesen besonderen Fall hat das EJF die Europäische Jugend- und Fürsorgestiftung ins Leben gerufen. Sie hat den Zweck der Förderung der Jugend-, Behinderten- und Altenpflege, der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen; sowie der Förderung der Völkerverständigung, insbesondere mit dem polnischen und tschechischen Volk. Weiterer Stiftungszweck ist die Neuentwicklung von Projekten der Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe. Das Besondere beim Stiften ist, dass die Zuwendungen vom Zustifter für festgelegte Zwecke und unter Umständen mit Namensnennung der Stiftung zufließen können.

Wir hoffen, Ihnen damit einen ersten, kurzen Überblick gegeben zu haben.

Bei weiteren Fragen zum Thema, wie vererbe, schenke, stifte und vermache ich der EJF gAG, wenden Sie sich bitte an


Herrn Siegfried Dreusicke

dreusicke.siegfried@ejf.de

Das DZI Spendensiegel

Das DZI Spendensiegel

»Die Lage im Spendenwesen Deutschlands ist durch einen verschärften Wettbewerb um Spendenmittel, eine eingeschränkte Transparenz und ein kritisches Bewusstsein der Spender gekennzeichnet.«

So lautet ein Auszug aus dem DZI SpendenSiegel-Bulletin 2/2001; demnach ist es nicht verwunderlich, dass gelegentlich das Gefühl entsteht, Spenden verschwinden, wie in einem schwarzen Loch. Selten bis gar nicht erfährt man, wo und ob die Spende konkret ankommt. Als gemeinnütziger Träger sind wir daran interessiert, Ihnen mehr Transparenz und Sicherheit bei der Verwendung Ihrer Spende zu geben.

Das Spenden-Siegel des Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) gibt Ihnen Spenden-Sicherheit:

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) ist ein unabhängiges wissenschaftliches Dokumentationszentrum. Es wird als Stiftung bürgerlichen Rechts vom Senat von Berlin, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Industrie- und Handelskammer zu Berlin, dem Deutschen Städtetag, und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. getragen. Es vergibt das Spenden-Siegel an gemeinnützige Organisationen und signalisiert dem Spender, dass die Organisation spendenwürdig ist. Das Spenden-Siegel dient laut DZI als Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Es erhöht die Vergleichbarkeit der Organisationen, desweiteren macht es den Spendenmarkt übersichtlicher und sorgt für eine wirkungsvolle Hilfeleistung. Ziel des DZI ist es, Bewusstsein zu schaffen, Vertrauen zu fördern und die Hilfsbereitschaft zu erhalten.

 

Nachprüfbare Kriterien und Fakten:

Unter welchen Kriterien dies geschieht, verdeutlichen die folgenden wichtigsten Auszüge zur Erteilung des Spenden-Siegels:

  • Zweckgerichtete Mittelverwendung:
    Alle eingeworbenen Spendenmittel werden nur für die angegebenen satzungsmäßigen Zwecke und unter Wahrung der einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften eingesetzt.
  • Wirksame Mittelverwendung:
    Die Verwendung von Spendenmitteln erfolgt nach dem Kriterium der größtmöglichen Wirksamkeit (unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit)
  • Rechnungslegung:
    Die Organisation verpflichtet sich zu einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung.
  • Prüfungspflicht:
    Die Organisation lässt ihre Rechnungslegung nach Maßgabe der Ausführungsbestimmungen prüfen.
  • Darlegungspflicht:
    Dem DZI werden von der Organisation alle zur Antragstellung notwendigen Unterlagen vorgelegt.
  • Siegel-Verwendung:
    Das Spenden-Siegel wird von der Organisation nur in der geschützten Form und nur während der zuerkannten Geltungsdauer werbend eingesetzt.

Neben diesen Kriterien hält das DZI eine Anzahl Ausführungsbestimmungen bereit, die notwendige Hinweise zum Umsetzungsverfahren der Leitlinien in der Praxis regeln und definieren. Darüber hinaus wird das Verfahren auf Zuerkennung des Spenden-Siegels auf das Genaueste reguliert und muss jedes Jahr durchlaufen bzw. beantragt werden.

Kontrolliert und für würdig befunden.

Und wenn alle Auflagen erfüllt sind, hört sich ein positiver Bescheid des DZI wie folgt an: »Die EJF-Lazarus gAG leistet satzungsgemäße Arbeit. Werbung und Information sind wahr, eindeutig und sachlich. Mittelbeschaffung und ?verwendung sowie die Vermögenslage des Spendenbereichs werden nachvollziehbar dokumentiert. Im jüngsten gegenüber dem DZI dokumentierten Geschäftsjahr wurden keine Werbe- und Verwaltungsausgaben aus Spendeneinnahmen finanziert. Eine Kontrolle der Tätigkeit der Gesellschaft und ihrer Organe ist gegeben. Das Auskunftsverhalten der Gesellschaft gegenüber dem DZI ist offen.

Der EJF-Lazarus gAG, Berlin, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Die Gesellschaft ist förderwürdig.«

 

EJF gemeinnützige AG

Bank für Sozialwirtschaft Berlin

Konto 20 20, BLZ 100 205 00

 

EJF gemeinnützige AG

Ev. Darlehensgenossenschaft eG Kiel

Konto 41 40 00, BLZ 210 602 37

Aktuelle Termine

Fr. 27.08.2010 | 14 Uhr
10 Jahre Thomas-Fischer-Haus

Sa. 28.08.2010 | 12-17 Uhr
Schultütenfest auf der Familienfarm Lübars

Transparenzricht- linien des EJF

Aktuelle Jobangebote

Leiterin
für Integrationskindertagesstätte "Zwergenland" ab September gesucht weiter

Teamleitung und päd. Mitarbeiter/innen für neue Wohngruppe in Liepe gesucht weiter

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