Ehrenamt
Deutschland ist ein Wohlfahrtsstaat, der jedem Menschen die Existenzsicherung garantiert. Aus diesem Grunde erhalten wir für die Leistungen, die wir für hilfebedürftige Personen erbringen, in der Regel staatliche Leistungsentgelte. Die Erstattungen basieren jeweils auf dem absolut Erforderlichen hinsichtlich Personal- und Sachausstattung. Auf Grund der Finanznöte der Öffentlichen Haushalte sind sie im Übrigen in den letzten Jahren immer stärker eingeschränkt worden.
Das bedeutet, dass die hauptamtlich tätigen Mitarbeitenden die Erfüllung der Grundbedürfnisse der Bewohner garantieren können. Darüber hinaus bleibt aber sehr oft keine Zeit, besondere Wünsche zu erfüllen oder Annehmlichkeiten zu ermöglichen.
Gesellschaftlich und sozial engagierte Bürgerinnen und Bürger unterstützen unsere hauptamtlichen Mitarbeitenden in vielerlei Hinsicht. Sie machen vieles möglich, was mit der regulären Personalbesetzung nicht realisiert werden könnte, so zum Beispiel:
- machen sie zusätzliche Freizeitangebote für Jugendliche oder Menschen mit Behinderung
- helfen Jugendlichen beim Abbau von Lerndefiziten
- begleiten Bewohner - auch Rollstuhlfahrer- bei Spaziergängen und Ausflügen
- machen Krankenbesuche
- lesen vor oder hören einfach nur zu
- helfen mit bei der Organisation von Festen und Freizeiten
- begleiten zum Arzt
- reparieren kaputtes Spielzeug oder betätigen sich handwerklich
- helfen bei der Gartenpflege
- bauen einen Freundeskreis auf
Das Ausmaß des Engagements bestimmen Sie selbst. Eine Vergütung können wir für Ihre Tätigkeit leider nicht bezahlen. Entstehende Kosten können wir im Rahmen einer Aufwandsentschädigung erstatten.
Darüber hinaus bereiten wir Sie sorgfältig auf Ihren Einsatz vor und begleiten Sie durch regelmäßige Gespräche, Auswertungen und den Austausch mit anderen Ehrenamtlichen. Sie erleben direkt die Sinnhaftigkeit Ihres Tuns und die Dankbarkeit, die zu Ihnen zurückfließt.







