Erziehungsstelle Achtermannstraße
Adresse
Erziehungsstelle
Achtermannstr. 43
13187 Berlin
Tel. (030) 4306-261/ -273 / -260
Fax (030) 4306-299
E-mail hennecke.maria-theresia@ejf.de
Platzzahl
2 Plätze
Ansprechperson
Maria-Theresia Hennecke
Die im Jahr 2005 eröffnete Erziehungsstelle bietet zwei Kindern professionelle Erziehung in familiärem Rahmen. Die Arbeit der erfahrenen pädagogischen Fachkraft wird von einem sozialen Netz, bestehend aus dem Partner und der Familie der Pädagogin, von FreundInnen und einer Babysitterin unterstützt. Für die fachliche Beratung steht die pädagogische Bereichsleitung des Kinder- und Jugendhilfeverbundes zur Verfügung.
Grundlage der Betreuung sind die im Hilfeplan vereinbarten Ziele, die regelmäßig mit den Kindern/Jugendlichen, dem Jugendamt und der Familie oder anderen wichtigen Bezugspersonen überprüft und fortgeschrieben werden.
Die engen Beziehungen, die in einer Erziehungsstelle entstehen, erfordern ein hohes Maß sowohl an Professionalität als auch an Reflektionsvermögen der Mitarbeiterin. Sie gestaltet die Beziehungen im Sinne einer positiven Entwicklung der Kinder und bezieht die Herkunftsfamilie, andere wichtige Bezugspersonen und Systeme, wie beispielsweise die Schule, in ihre Arbeit mit ein.
Das Zusammenleben in familiärer Atmosphäre, tragfähige Beziehungen zur Familie und zum Freundeskreis der Mitarbeiterin, Tagesausflüge, kulturelle Aktivitäten, die Heranführung an die Computernutzung, die Mitgliedschaft in den im Sozialraum ansässigen Vereinen, Reisen, Fahrten zu Gasteltern nach Holland und das Feiern von Festen bietet den Kindern vielfältige neue Erfahrungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Zielgruppe
Kinder ab 3 Jahren, deren Erziehung und Entwicklung in den Herkunftsfamilien nicht sichergestellt ist und die einen engen, familiären Rahmen benötigen und annehmen können (Kinder, die Verwahrlosungstendenzen zeigen, die lernbehindert oder entwicklungsverzögert sind, die wegen einer Gesundheitsbeeinträchtigung oder körperlichen Behinderung besondere pflegerische Fürsorge benötigen).
Rechtsgrundlage
§ 27 SGB VIII Vorraussetzung einer erzieherischen Hilfe - in Verbindung mit
§ 34 SGB VIII Heimerziehung
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche








