Täter-Opfer-Ausgleich

      Integrationshilfe
      Täter-Opfer-Ausgleich
      Wilhelmsaue 1
      10715 Berlin

      Telefon    030 429 58 41
      Fax          030 429 41 96

      E-Mail: integrationshilfe-toa@ejf.de

Sie erreichen uns telefonisch am Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 9.30 bis 13.00 Uhr.

gefördert von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin


Das Projekt Täter-Opfer-Ausgleich bietet seit 1991 außergerichtliche Schlichtungen an. Die Vermittlung ist freiwillig und kostenlos.

Wir sind für Beschuldigte zwischen 14 und 21 Jahren zuständig. Für Geschädigte gibt es keine Altersbegrenzung, wenn die jeweiligen Täter in die o.g. Altersgruppe fallen.

Wir arbeiten vollspezialisiert, nach den TOA-Standards, die vom Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung der Deutschen Bewährungshilfe entwickelt wurden und tragen das Gütesiegel der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V.

Unser Angebot wird von Menschen aus allen Berliner Bezirken wahrgenommen.

Was ist Täter-Opfer-Ausgleich?


Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Geschädigte und Beschuldigte eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines allparteilichen Dritten eine befriedende Regelung von Konflikten herbeizuführen.

Geschädigten helfen wir, individuelle Bedürfnisse von der Tatverarbeitung bis zu einer Wiedergutmachung zu klären und dem Beschuldigten gegenüber geltend zu machen.

Beschuldigte unterstützen wir bei ihrem Bemühen um Klärung und Wiedergutmachung.

Welche Vorteile bietet ein Täter-Opfer-Ausgleich?


In einem Strafverfahren bekommt das Opfer eine eher passive Rolle zugewiesen, der Täter und die Schuldfrage stehen im Mittelpunkt.

Beim Täter-Opfer-Ausgleich ist dies anders, hier kann der Geschädigte seine berechtigten Ansprüche anmelden, seine eventuellen Ängste ausdrücken und seine Vorstellungen über eine mögliche Wiedergutmachung äußern.

Der Täter kann zeigen, dass er bereit ist, sich seiner Tat und deren Folgen zu stellen und bemüht ist, aktive Wiedergutmachung zu leisten.

Gelingt es, eine Form der Wiedergutmachung zu finden, die beide Seiten akzeptieren, kann ein Schlusspunkt unter den Vorfall gesetzt werden.

Vorgehensweise im Täter-Opfer-Ausgleich


Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann auf allen Ebenen des Verfahrens einsetzen.
Einem möglichen Vermittlungsgespräch gehen getrennte Vorgespräche mit beiden Parteien voraus.
In dem Vermittlungsgespräch geht es um:
- Aufarbeitung der unterschiedlichen Sichtweisen des Vorfalles;
- Aufarbeitung der emotionalen Situation bei Geschädigtem und Täter;
- Klärung der materiellen Ansprüche;
- Vereinbarungen der beteiligten Konfliktparteien.

Wenn neben ideeller auch materielle Wiedergutmachung notwendig ist, kann im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleiches der Opferfonds der Integrationshilfe e.V. genutzt werden. Der Opferfonds zahlt für Arbeiten in gemeinnützigen Einrichtungen eine Entlohnung, die dem Geschädigten direkt zugute kommt, oder gewährt zinslose Darlehen.

Informationsmaterial / Flyer


Flyer Täter-Opfer-Ausgleich

Flyer Information für Geschädigte im Strafverfahren

Flyer Information für Beschuldigte im Strafverfahren

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Tat-Ausgleich

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