Jugendhilfeeinrichtung Tegel-Süd (U-Haftvermeidung)

Adresse

Neheimer Str. 63
13507 Berlin

Tel. (030) 81491-920 oder 4306-272
Fax (030) 81491-928 oder 4306-299

E-mail stoll.norbert@ejf.de

Platzzahl

8 Mädchen/Jungen

Ansprechperson

Norbert Stoll

Die Wohngruppe befindet sich in einer Fabrikantenvilla mit großem Außengelände am Rande des ehemaligen Borsig-Geländes in Berlin-Tegel. Der Tegeler See ist etwa 300 Meter vom Haus entfernt. In der offen geführten Einrichtung werden auf richterlichen Beschluss bis zu 8 Jugendliche gemäß §§ 71, 72 JGG im Rahmen der Untersuchungshaftvermeidung bzw. -verkürzung stationär betreut.

Die Rund-um-die-Uhr-Betreuung ohne Bereitschaftszeiten leistet ein motiviertes Team von SozialarbeiterInnen und ErzieherInnen, ein entscheidungsbefugter Mitarbeiter ist jederzeit telefonisch erreichbar.

In Einzel- und Gruppengesprächen setzen sich die Jugendlichen mit den Ursachen und Folgen ihrer Straftaten auseinander und erhalten Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten. In enger Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten, Jugendämtern und anderen Institutionen werden mit den Jugendlichen realistische Perspektiven für die Zeit nach der Unterbringung entwickelt.

Die Jugendlichen

  • haben die Möglichkeit zur persönlichen Auseinandersetzung,
  • sollen in die Lage versetzt werden, ihr Verhalten zu reflektieren und ihr Umfeld differenzierter einzuschätzen,
  • lernen Absprachen zu treffen und einzuhalten,
  • erlernen alternative Lösungsstrategien, um in künftigen Konflikten die Gewaltanwendung vermeiden zu können,
  • lernen ihre soziale Kompetenz auszubauen und zu stärken.

Klare und transparente Regeln, ein strukturierter Tagesablauf mit verschiedenen Pflichtangeboten wie Gruppenabend, Soziales Training und die Bearbeitung der Straftat ersetzen das bisherige "in den Tag hinein leben" der Jugendlichen. Meist zum ersten Mal in ihrem Leben müssen sie sich unmittelbar mit den Konsequenzen ihres Verhaltens auseinandersetzen und erfahren sofortige Sanktionen.

Die Einrichtung hat neben den Aufgaben der Jugendhilfe auch einen Auftrag zur Sicherung des Strafverfahrens, dem durch folgende Regeln Rechnung getragen wird:

  • Zu Beginn der Unterbringung eine 14-tägige Ausgangssperre
  • Verbindliche Ausgangs- und Urlaubsregelung. In Absprache mit den PädagogInnen wird maximal ein Ausgang pro Woche bis 21.30 Uhr gewährt. Zweck und Ziel des Ausgangs werden überprüft, einmal monatlich ist eine Übernachtung bei den Sorgeberechtigten möglich. Diese holen die Jugendlichen in der Einrichtung ab und bringen sie am Folgetag spätestens um 21.30 Uhr wieder zurück.
  • Die Dauer und Häufigkeit der gewährten Ausgänge und Urlaube sind abhängig von der Einhaltung der Regeln und Absprachen sowie vom Verhalten der Jugendlichen. Einschränkungen können sich auch aus justiziellen Auflagen ergeben.
  • Besondere Vorkommnisse werden dem Gericht und der Staatsanwaltschaft unverzüglich mitgeteilt.
  • Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen bei allen Kontakten zu Behörden, Institutionen usw.
  • Enge Kooperation und ständiger Informationsaustausch mit anderen Institutionen wie Jugendämtern, Jugendgerichtshilfen, Gerichtsstellen, Staatsanwaltschaften, Polizei, Sorgeberechtigten etc. sowie regelmäßige Berichterstattung.

Zielgruppe

Aufgenommen werden Jungen und Mädchen ab 14 Jahre, die mit einem richterlichen Unterbringungsbeschluss gem. §§ 71, 72 JGG belegt wurden.

Bei Vorliegen einer gravierenden psychischen Erkrankung, extrem hohem Aggressionspotential, vollständig fehlenden Deutschkenntnissen, einer lebensbestimmenden Drogenabhängigkeit oder justiziellen Ausschlusskriterien muss die Aufnahme abgelehnt werden.

Rechtsgrundlage

§ 71 II JGG, § 72 IV JGG i.V.m. §§ 27ff SGB VIII

Aktuelle Termine

Fr. 27.08.2010 | 14 Uhr
10 Jahre Thomas-Fischer-Haus

Sa. 28.08.2010 | 12-17 Uhr
Schultütenfest auf der Familienfarm Lübars

Transparenzricht- linien des EJF

Aktuelle Jobangebote

Leiterin
für Integrationskindertagesstätte "Zwergenland" ab September gesucht weiter

Teamleitung und päd. Mitarbeiter/innen für neue Wohngruppe in Liepe gesucht weiter

Spenden an die EJF gemein-nützige AG

Öffentliche Mittel als Hilfen der Gemeinschaft reichen allein nicht aus. Es bedarf der zusätzlichen Unterstützung durch jeden Einzelnen. Informationen zu Spenden

Direkt spenden